Darf mein Vermieter mir kündigen, wenn meine Wohnung nicht aufgeräumt ist?

8 Antworten

Als MessieWohnung kann man meine Wohnung eher nicht bezeichnen.

Kann hier keiner beurteilen bei den wenigen Informationen.

  • Sie müssen den Vermieter nicht ohne rechtzeitige vorherige Anmeldung und Bennenung des Grundes der Besichtigung in die Wohnung lassen.

  • Der Vermieter darf auch keinen Schlüssel zu Ihrer Wohnung haben, wenn Sie das nicht wollen; selbst wenn es vertraglich vereinbart ist, kann man das jederzeit ändern.

Ich hoffe Sie haben bei Einzug das Türschloss gewechselt.

Es liegt kein Müll rrum, den Müll trage ich regelmäßig raus. Es ist gesaugt, gelegentlich gewischt. Viele Sachen liegen geordnet und ungeortnet herum. Darf mein Vermieter mir kündigen, wenn meine Wohnung nicht aufgeräumt ist?

Das ist sicherlich kein Kündigungsgrund für den Vermieter aber eine Lachnummer für uns.

MfG

Johnny

Natürlich nicht. Du hast natürlich die Pflicht die Wohnung in einem Zustand zu halten in dem sie keinen Schaden nimmt, wenn sie dermaßen verwarlost wäre dass man Angst vor Ungezieferbefall haben muss sähe die Lage vielleicht anders aus, aber nur weil sie nicht seinem Ideal von Ordnung entspricht kann er dich nicht rausschmeißen.

Im übrigen hat er ohne Grund auch kein Recht deine Wohnung einfach so zu betreten, wie will er das denn kontrollieren?

Solange keine bleibenden Schäden hinterlassen werden, gibt es auch keinen Grund zur Beschwerde... Wenn jetzt zum Beispiel alles schimmeln würde oder da irgendwelches Ungeziefer rumfleucht, dann wär es schon was anderes. Also, sie sollte nicht vollkommen verwahrlost sein (; LG

Im letzten Jahr war eine Stubenfliege da.

@user2492

Ach, diese Stubenfliegen... Sind zwar nervig aber hängt man halt nen Streifen an -hat den Typen nichts zu interessieren (; LG

Nein das darf er nicht, weil was du in deiner Mietwohnung machst oder nicht hat ihn nichts zu interessieren.Ausser der gestank von dem m7ll ist so stark das es andere stört dann kann er ihnen was sagen aber nicht kündigen!

Also, ich denke mal, das ist so lange deine Sache, wie die Wohnung nicht beschädigt wird. Wenn allerdings die Substanz angegriffen wird durch Ungeziefer, Schimmel usw. dann ist dies ein Kündigungsgrund.

richtig, wobei es rein rechtlich selbst bei Ungeziefer und Schimmel für den Vermieter schwierig ist, eine rechtswirksame Kündigung auszusprechen.