Darf mein Vermieter mich abmahnen?

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Ein schlecht gelaunter Mitbewohner ist zwar nicht toll, aber vor ihm brauchst du dich nicht fürchten! Dein Vermieter kann dir schon eine Abmahnung vorlegen, kann aber nur Handeln, wenn er mietrechtlich eine Handhabe hat. Da er sicherlich euch als Familie mit 4 Kindern zuvor kennen gelernt hat, ist er damit einer Nutzung, die mit Kindern in dem Alter auch mit Kinderlärm verbunden ist, wissentlich eingegangen. Solange ihr die üblichen Ruhezeiten und du deiner Aufsichtspflicht nachkommst, wird er wohl nichts ausrichten können. Ich empfehle dir, trotz schlechter Stimmung, mit beiden Parteien immer freundlich und gesprächsbereit sein und bleiben.

Mietminderung aufgrund VERMEIDBAREN und UNZUMUTBAREN Lärms sind durchaus zulässig, ja auch ausgehend von Kindern. (Die Mietminderung betrifft die übrigen Mieter, nicht den Lärmverursacher)

Was mir nicht ganz klar wird aus deinem Text ist inwiefern deine Kinder in der Wohnung sind zu Zeiten in denen du dich nicht in der Wohnung befindest. Wenn du Sonntags ab 13 Uhr ausser Haus bist und deine Kinder daheim mit dem Vater/Kindermädchen/(hoffentlich nicht)allein während der Ruhezeit Lärm verursachen ist dies von anderen Mietern durchaus nicht hinzunehmen! Für 3-Jährige eventuell noch aber da du schreibst dass deine Kinder teilweise doch schon deutlich älter sind und somit eigenes Verständnis für Regeln aufbringen ist es nicht zulässig, dass sie während der ruhezeiten Lärm verursachen!

Kinder Lärm gehört tatsächlich zu den hinzunehmenden Geräuschen in einem Mietshaus aber selbstverständlich gibt es Grenzen. Und das auch ausserhalb der Ruhezeiten, insbesondere wenn der Lärm vermeidbar und nicht Ausdruck des natürlichen Spieltriebes des Kindes ist.

Eltern haben eine Verpflichtung den Lärmausstoss ihres Kindes zu regeln. Wenn das Kind "spielt" indem es gegen die Seitenwand zur Nachbarswohnung schlägt und der Nachbar sich dadurch gestört fühlt muss dies dem Kind untersagt werden - so hat es meine eigene Nachbarin gehört und seitdem ist es angenehm still :-)

Falls der Mieter vor dem Mieterschutzbund nachweisen kann dass der Lärm unzumutbar ist, ist es auch durchaus möglich eine Mietminderung durchzusetzen. Inwieweit du eine Kündigung befürchten musst kann ich nicht sagen, jedenfalls würde ich es nicht auf einen ernsten Nachbarschaftsstreit ankommen lassen auch wenn auf Fragen bezüglich Lärmbelästigung und Kindern häufig trotzige Antworten von, grossteils selbst durch Kinderlärm gestressten Eltern, kommen. Sowas geht niemals gut aus und eh du dich versiehst ist es dein Nachbar der dich und deine Kinder aus dem Schlaf reisst da er - vollkommen rechtens - am Samstag morgen um 7 Uhr den Rasen mäht.

Er darf dich nicht abmahnen, weil man bei Kindern davon ausgehen MUSS das diese auch mal laut sind und das ist tagsüber ja kein Problem. Aber ich rate dir auf jedenfall in einen Mieterschutzbund einzutreten, das lohnt sich, da die dir bei allen Sachen helfen und gleich auch mal checken ob deine Nebnkosten zu hoch sind

Also erstens Mal ist eine Mietminderung wegen Kinderlärms überhaupt nicht zulässig, da kann der Nachbar sich auf den Kopf stellen und darf es trotzdem nicht. Meine Meinung: der gute Mann ist einfach kinderfeindlich. Und ich denke nicht, dass du Angst haben musst. Falls du eine Kündung bekommen solltest, legst du Widerspruch ein. Wenn es dann zur Gerichtsverhandlung kommt, hast du gute Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen. Deutsche Gerichte urteilen fast immer kinderfreundlich und die Rechtssprechung besagt eindeutig, dass Lärm durch spielende Kinder von Nachbarn zu dulden ist. Ebenso Lebensäußerungen wie schreien, lachen etc. und bei Kleinkindern zum Beispiel auch Trampeln beim Laufen. Wenn die Kinder zu den von dir angegebenen Zeiten ins Bett gehen, haltet ihr die gesetzliche Nachtruhe ein und somit kann euch keiner was.

hat der andere mieter keine kinder ? wenn du und deine kids so wenig zu hause seid wer macht dann krach ? spinnt der ? kinder dürfen doch in einem gewissen maaße " laut " sein,ich denke das der mit ner kündigung nicht kommen kann,trotzdem viel glück :-)