darf mein vermieter kaninchen verbietet

11 Antworten

haben seit gut 1Jahr kaninchen 3Stück jetzt kommt er auf ein mal an das dir weck müssen im Mietvertrag steht das keine Tierhaltung erlaubt sei mit aus nahme fische Vögel hamstern was kann ich dagegen tun sie stehen in einem Käfig aufen Balkon werden regelmäßig sauber gemacht und täglich wird gefegt
Kleintiere, darunter zählen Kaninchen, dürfen nicht verboten werden.

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.

In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.

Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere?

Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen.

Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden.

Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Quelle Mietrechtslexikon

MfG

Johnnymcmuff

Es sollten aber lieber nicht mehr Kaninchen werden, sonst kann es doch zu Problemen führen, denn eine unbegrenzte Zahl an Kleintieren darf man nicht halten.

Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich Haustiere verboten sind hat der Vermieter Reht. Sollte nichts von Haustieren darin stehen, darf man in der Regel Haustiere halten, denke ich.

Das war grade komisch formuliert :D also im Mietvertrag sollte stehen, dass sie verboten sind, wenn nicht darfst du welche halten.

Und wenn im Mietvertrag stünde, dass du jeden Abend 10 Liegestütze vor deinem Vermieter machen müsstest, würdeste das auch glatt tun, da der Mietvertrag für dich wohl absolutes Gesetz darstellt. :P

Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich Haustiere verboten sind hat der Vermieter Reht. Sollte nichts von Haustieren darin stehen, darf man in der Regel Haustiere halten, denke ich.

Kleintiere sind immer erlaubt und es bedarf auch keiner Zustimmung.

Das war grade komisch formuliert :D also im Mietvertrag sollte stehen, dass sie verboten sind,

Ist trotzdem erlaubt da eine solche Klausel unwirksam ist.

Dein vermieter darf dir keine Tiere verbieten die im Käfig gehalten werden (alternativ Aquarium/ Terrarium, mit Ausnahme giftiger Tiere die dürfen immer verboten werden).

Also ruhig Blut, der Vermieter kann dir gar nichts! Du könntest z.B. auch Ratten, degus, Chinchillas und nach neuster Rechtsauslegung sogar einen Kleinsthund (z.B. Yorkie oder Chihuahua) oder ein Minischwein halten.

Schau mal hier: http://www.haus.de/miete-kauf/mietrecht/rechte-als-mieter-urteile-rund-ums-haustier.htm

Wenn du ganz sicher gehen willst, geh zum Anwalt. Aber ich denke mal der Passus im Mietvertrag ist nichtig (und damit eigentlich der ganze Mietvertrag wenn keine salvatorische Klausel enthalten ist). Denn wo ist da der Unterschied zwischen Hamster und Kaninchen in der Beeinträchtigung der Mietsache? Beides lebt großteils im Käfig.

Bitte schmücke deine im Grundsatz richtige Antwort nicht mit falschen Infos aus:

nach neuster Rechtsauslegung sogar einen Kleinsthund (z.B. Yorkie oder Chihuahua) oder ein Minischwein halten.

Hunde sind keine Kleintiere, egal, wie groß bzw. klein sie sind.........sie benötigen immer der Zustimmung des Vermieters.

Aber ich denke mal der Passus im Mietvertrag ist nichtig (und damit eigentlich der ganze Mietvertrag

Eine unwirksame Klausel macht noch lange nicht den gesamten Mietvertrag unwirksam!!!!

3x DH für so eine schlechte Antwort????

Die Haltung einzelner Kleintiere in der Wohnung kann der Vermieter per allgemeiner Regel in den AGB oder einem Mustermietvertrag nicht verbieten, so lange keine Belästigung für andere davon ausgeht.

Die Frage ist, ob das für drei Kaninchen auf dem Balkon auch noch gilt. Das ist möglicherweise ein Grenzfall, über den jeder Richter anders entscheiden würde.

Da Ihr ja bestimmt keine Lust habt, deswegen vor Gericht zu gehen (Kosten, Zeitaufwand, unbestimmter Ausgang), versucht es doch einvernehmlich. Sprecht den Vermieter an und bittet ihn, die Tiere zu dulden. Versprecht, immer alles penibel sauber und geruchsfrei zu halten (geht das überhaupt?). Und versprecht, die Tiere sofort anzuschaffen, wenn sich andere Hausbewohner beschweren.

Auch Vermieter sind Menschen, und wie man bei anderen Menschen etwas erreicht, weiß man ja: Freundlichkeit ist die erste Grundvoraussetzung.

steht das keine Tierhaltung erlaubt sei mit aus nahme fische Vögel hamstern

.....und Kaninchen. Das sind Kleintiere, werden im Käfig gehalten und sind damit immer erlaubt. Es sei denn, du hältst sie in Überzahl........was bei dreien aber (noch?) nicht der Fall ist. Also kannst du ganz beruhigt sein.