Darf mein Vermieter in meiner Wohnung fotografieren?

3 Antworten

Ich erzähl dir mal von einem witzigen Gerichtsurteil, das ist kürzlich gelesen habe. Da ist auch die Vermieterin in die Wohnung gekommen wegen eines Schadens. Anschließend wollte sie die anderen Zimmer auch begutachten. Das hat der Mieter zurecht abgelehnt. Die Vermieterin ignorierte das. Was hat der Mieter dann gemacht? Er hat die Vermieterin gepackt und zur Wohnung hinaus getragen. Der Mieter wurde nicht verurteilt, seine Maßnahme war gerechtfertigt als Eigenhilfe und nicht unangemessen.

Also, ein Vermieter darf nur in das Zimmer schauen, in dem es etwas zu tun gibt wegen einem Schaden. Andere Zimmer sind für den Vermieter tabu. Und fotografieren geht schon mal gar nicht. Das ist ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre, die nach Artikel 13 Grundgesetzt geschützt ist. Du könntest theoretisch die Löschung der Bilder gerichtlich durchsetzen.

Nein, das darf sie nicht und das würde ich auch anzeigen.

ok, alles klar. Danke Dir. Im Internet steht unterschiedliches Zeug und habe erst Bedenken gehabt. Vielleicht darf sie fotografieren nach dem Motto "falls Schimmel auftreten sollte, ist es diesmal deren Schuld". Danke!

@kadda107
"falls Schimmel auftreten sollte, ist es diesmal deren Schuld"

Dass euch das bei Schimmelbefall vielleicht vorgeworfen werden könnte ist nicht ausgeschlossen. Doch das ist ein ganz anderes Thema. Dies rechtfertigt das Fotografieren keinesfalls.

Nochmal genauer: Was hat sie fotografiert? Den von euch gemeldeten Mangel oder den Wäscheständer?

Sie machte ein Foto von der Wäsche im Zimmer

Ist doch eindeutig in der Frage geschrieben.

@Renick

Glatt überlesen...........darf sie natürlich nicht.