Darf mein Vermieter in meiner Wohnung fotografieren?
Hallo!
Vor kurzem war unser Vermieter mit seiner Frau in unserer Wohnung. Wir haben einen Schaden im SZ gemeldet (nasse Ecke). Unser Vermieter ist mit seiner Frau in unsere Wohnung reingekommen und haben sich die Ecke angeschaut. (Wir haben ein Mietvertrag nur mit ihm und nicht seiner Frau bzw der Familie.) Nebenbei schaute seine Frau in das kleinste Zimmer, das einen Zugang zur Terrasse hat, rein. Im Zimmer hing frische Wäsche. Nebeninfo: Laut Vertrag dürfen wir keine Wäsche in der Wohnung aufhängen. Aber an diesem Tag war es schön und haben es auf der Terrasse aufgehängt und dann fing es an zu tropfen und deswegen haben wir den Wäscheständer reingebracht und dann sind die Vermieter gekommen.
Jedenfalls zurück zu seiner Frau. Dann macht sie einen Aufstand "Das ist doch lebensgefährlich. Das muss ich sofort fotografieren." Sie machte ein Foto von der Wäsche im Zimmer und fängt an mit "Es riecht richtig nach Feuchtigkeit." Selber aber in Regenjacke und Regenschirm da.
Meine Frage jetzt: Wir hatten schon Schimmel in der Wohnung bevor wir eingezogen sind und haben diesen VERSUCHT zu entfernen. Darf die einfach Fotos machen ohne uns (meinen Mann/mich) zu fragen? In dem Moment habe ich ihr nichts gesagt, weil ich einfach geschockt war über ihren Aufstand, statt zu hinterfragen, wieso die Wäsche drinnen ist.
Danke für Eure Hilfe!
3 Antworten
Ich erzähl dir mal von einem witzigen Gerichtsurteil, das ist kürzlich gelesen habe. Da ist auch die Vermieterin in die Wohnung gekommen wegen eines Schadens. Anschließend wollte sie die anderen Zimmer auch begutachten. Das hat der Mieter zurecht abgelehnt. Die Vermieterin ignorierte das. Was hat der Mieter dann gemacht? Er hat die Vermieterin gepackt und zur Wohnung hinaus getragen. Der Mieter wurde nicht verurteilt, seine Maßnahme war gerechtfertigt als Eigenhilfe und nicht unangemessen.
Also, ein Vermieter darf nur in das Zimmer schauen, in dem es etwas zu tun gibt wegen einem Schaden. Andere Zimmer sind für den Vermieter tabu. Und fotografieren geht schon mal gar nicht. Das ist ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre, die nach Artikel 13 Grundgesetzt geschützt ist. Du könntest theoretisch die Löschung der Bilder gerichtlich durchsetzen.
Und den hier gibt es auch noch:
Nein, das darf sie nicht und das würde ich auch anzeigen.
"falls Schimmel auftreten sollte, ist es diesmal deren Schuld"
Dass euch das bei Schimmelbefall vielleicht vorgeworfen werden könnte ist nicht ausgeschlossen. Doch das ist ein ganz anderes Thema. Dies rechtfertigt das Fotografieren keinesfalls.
Nochmal genauer: Was hat sie fotografiert? Den von euch gemeldeten Mangel oder den Wäscheständer?
Sie machte ein Foto von der Wäsche im Zimmer
Ist doch eindeutig in der Frage geschrieben.
Glatt überlesen...........darf sie natürlich nicht.
ok, alles klar. Danke Dir. Im Internet steht unterschiedliches Zeug und habe erst Bedenken gehabt. Vielleicht darf sie fotografieren nach dem Motto "falls Schimmel auftreten sollte, ist es diesmal deren Schuld". Danke!