Darf mein Vermieter eine Kamera an der Haustür anbringen?
Hallo, da ich diese Frage bisher nicht gefunden habe, stelle ich sie einfach. Die ganze Vorgeschichte lass ich einfach mal aus... Nach einigen Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und anderen Vorfällen hat unser Vermieter nun eine Kamera über der Haustür angebracht. Es handelt sich um ein 3-Familienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt. Darf er nun eine Kamera draußen an der Haustür anbringen? Verstößt das nicht gegen die Privatsphäre der Mieter und deren Besuch etc. ? Bitte um Antworten, danke um voraus.
16 Antworten
Meines Wissens nach darf der Vermieter dies nur mit Zustimmung der jeweiligen Mitmieter/Mitbewohner, ansonsten kann man ihn wegen Spionage anzeigen. Der Vermieter darf eine Türsprechanlage mit Kamera anbringen zur Sicherheit der Mieter selbst. Die Türsprechanlage muss dazu aber von jeder Wohnung aus steuerbar bzw. nutzbar sein. Da dies hier nicht der Fall ist, handelt der Vermieter hier ganz klar in eigenem Sinne und macht sich hierbei strafbar. Beschwert euch bei ihm, wenn das zu keiner Unterlassung führt zeigt ihn an und mindert die Miete um 50% der Kaltmiete, Nebenkosten müssen in voller Höhe weiter gezahlt werden. Die Mietminderung würde ich solange durchziehen, bis die Kamera beseitigt worden ist. Nebenbei würde ich dem Mieterschutzbund beitreten, das kostet jährlich um die 60 Euro inkl. Mietrechtschutz, dann könnt ihr ihm ebenfalls die Hölle heiß machen. Ich würd mir das nicht gefallen lassen.
Es geht nicht um den Straftatbestand der Landesspionage, dies meinte ich nicht, es geht darum, dass die Privatsphäre des Mieters in Mitleidenschaft gezogen wird. Darf ein Spanner sich denn ans Fenster stellen, wenn es zwei miteinander treiben???? Nein, darf er nicht, das ist ungefähr das selbe. Ein Straftatbestand ist auf jeden Fall gegeben.
Doch, darf ein Spanner.
Eine videokamera ist aber etwas anderes:
Soweit ich die Rechtlage zu kennen glaube, darf der VM eine solche nur vor seiner Wohnungstüre anbringen und da auch nur so, dass diese nicht mehr als das Geschehen direkt vor der Wohnungstür erfasst.
Der VM hat sich ansich des Verhaltens wegen nicht mehr Rechte als dessen Mieter. Der kann auch einseitig zu seinen Gunsten auch die Hausordnung nicht verändern.
so fern die Kamera nur den öffentlich-privaten Raum aufzeichnen kann (ergo: kein Blick auf die Straße oder den anderen, rein öffentlichen Raum, aber auch keine Privatbereiche wie bspw. irgendeinen Teil einer Privatwohnung oder sonstige geschützte Bereiche), ist es legitim.
Interessante Frage und interessante Antworten. Wenn die Kamera nicht erlaubt ist, wieso darf dann im Fersehen gezeigt werden, wie eine Kamera über Bergregionen schwenkt und Bilder von Häuser und den gesamten Witersport zeigt?
Er darf eine Kamera anbringen, die so eingestellt werden muß, das der Straßenraum nicht sichtbar ist, sondern sondern nur der Bereich des Haustüreingangs..
ich denke nicht, dass dies den straftatbestand der spionage erfüllt....
außerdem steht auf spionage meist die todesstrafe, wäre etwas übertrieben