Darf mein Übergangsgeld bei dem Hartz4 antrag meines Lebenspartners angerechnet werden?

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Die Grundsicherung für zwei Personen ist in der Tat 626,00 € plus die tatsächliche Warmmiete für 60 qm Wohnfläche. Arbeitseinkommen bleibt mit es 100 € anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird es zu 80 % angerechnet. Du müsstest es abklären, ob das Übergangsgeld wie Arbeitseinkommen behandelt wird.

  • Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft und da zählt dein Einkommen, egal welcher Art, dazu!!

  • Sofern eine Bedarfsgemeinschaft gebildet wird, ist nach § 9 Abs. 2 SGB II das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.

Wenn Ihr unterverheiratet zusammenlebt, hängt die evtl. Berücksichtigung deines Einkommens davon ab, ob Ihr überhaupt als sogenannte Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II zusammenlebt und wirtschaftet - oder nicht.Wenn Ihr kein gemeinsames Kind habt, wenn Ihr (außer bei den Wohnkosten u. Grundnahrungsmitteln) getrennt wirtschaftet, getrennte Konten habt, nicht über das Vermögen u.Einkommen des anderen verfügen könnt u. einander auch in Notzeiten nicht finanziell unterstützt (außer z.B. durch ein rückzuzahlendes Darlehn), dann bildet Ihr als unverheiratetes Paar keine Bedarfsgemeinschaft.

In dem Fall bildet dein ALG2-beziehender Partner in der gemeinsamen Wohnung weiterhin eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft und hat weiterhin Anspruch auf seinen vollen Regelsatz 359 Euro und (für seinen Anteil an den gemeinsamen Unterkunftskosten) Anspruch auf die vor Ort max. angemessenen Unterkunftskosten für 1 Person. Dein Einkommen und Vermögen darf von der ARGE weder erfragt noch fiktiv angerechnet werden; du musst lediglich die andere Hälfte der Unterkunftskosten übernehmen und hast ansonsten mit seinem ALG2-Bezug nix zu tun. Ggf. hättest du evtl. Anspruch auf Wohngeld für dich selbst.(Das gilt auch nach mehr als 1 Jahr Zusammenlebens; nur muss man nach 1 Jahr belegen, dass tatsächlich kein gemeinsames Wirtschaften etc. vorliegt, z.B. durch getrennte Mietzahlungsnachweise/ Versicherungen/ Kaufbelege etc.):

http://hartz.info/index.php?topic=30.0

Welcher Natur bzw. was dein "Übergangsgeld" ist, ist mir jetzt nicht klar. Wer zahlt dir das ? Grundsätzlich ist es bei Ausbildungsvergütungen so, dass der Anteil, der für die Ausbildung und die damit verbundenen Kosten vorgesehen ist, nicht auf deinen ALG2-Bedarf angerechnet werden dürfte.
Das aber unter Vorbehalt, da mir wie gesagt dieses "Übergangsgeld" unklar ist: ebenfalls unter hartz. info -> "../index.php?topic=2621.0 "

Ihr könnt bzw. dein Partner kann beim zuständigen Sozialgericht einen Beratungshilfeschein beantragen - dann kostet die anwaltliche Beratung max. 10 Euro.

@Larah10 Übergangsgeld ist die "Rente" die von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird, während einer Wiedereingleiderungsmaßnahme. Ob die wie Arbeitseinkommen gewertet wird, weiß ich auch nicht.

@DerHans

Ahsooo..danke - wieder was gelernt :) Das ist dann mWn ganz normal als sonstiges Einkommen anzurechnen. Davon kann man aber die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben absetzen, auch den 30 €- Freibetrag für Versicherungen , Arbeitskleidung /sreinigung, Ausbildungsmaterialien etc. (Hat sich aber wohl mittlerweile eh schon erledigt, da von der Fragerin nix mehr kam.)

Das Problem dabei ist, dass man dann als ein Haushalt gilt. Das heißt wenns was ist das ihr vom arbeits- oder sozialamt beantragt, dann zählt ihr als ein Haushalt und bekommt weniger wenn der Partner bzw der Mitbewohner genug Geld in den Haushalt bingt.