Darf mein Stiefvater ohne Erlaubnis meiner Mutter meinen Bruder mit Verwandte ins Ausland schicken?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gemeinsames Sorgerecht vorliegt braucht (!!!!!!!) er die Erlaubnis der Mutter um deinen Bruder ins Ausland zu sickern vorallen wenn nur Verwandte dabei sind. 

Und ja ihr könnt rechtlich degge vorgehen!!!!

ja meine Mutter hat das sorgerecht. und sie wurde nicht mal informiert das ihr sohn in den Urlaub geht. und jetzt befindet der sich in Spanien und meine Mutter weiß nicht mal wo....

@halimanador

Krass an eurer stelle würde ich morgen mal zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Gibt der Vater keine Informationen Preis? 

Weil er bräuchte ja nicht nur die Einwilligung deiner Mutter was das Aufenthaltsbestimmungsecht angeht. Sondern auch für denn Fall das was passieren sollte,  muss eine Einwilligung vor liegen das die Verwandten, alles ärztliche, im Sinne des Kindes entscheiden dürfen. Und dies bräuchten sie wenn geteiltes Sorgerecht vorliegt von beiden Elternteile ansonsten die von deiner Mutter.

Denn wenn sowas nicht vorliegt, könnten in der Theorie, die Ärzte auch eine Behandlung verweigern da man diese dann auch verklagen könnte.


@halimanador

sie hätte eh kein recht zu wissen wo das kind in den urlaub hingeht. wenn der vater kraft seiner alleinigen alltagssorge entschieden hat, kind geht mit familie in den urlaub, dann ist das seine sache. es ist seine umgangszeit und somit seine sache. er muss der mutter garnix darüber sagen. er könnte sogar angeben, es war garnicht klar wo die familie aufschlägt im sommerurlaub. in 1-2 wochen is kind wieder da udn alles ist prima.

gegen die sache gibts nichts wo man rechtlich gegen vorgehen kann.

@gnarr

Villeicht solltest du dir mal gemeinsames Sorgerecht googlen und darin steht das bei den Aufenthaltsbestimmungsecht durchlesen das sehr wohl besagt das bei beiden Elternteilen die Verantwortung obliegt wo sich das gemeinsame Kind aufhalten darf und wo nicht. Dh wenn der Kindsvater diese Entscheidungen alleine trifft ahandlt er grobfahrlässig.

Halimanador Google Bitte selbst mal bei gemeinsames Sorgerecht und entscheidet selbst  wie ihr weiterhin vorgeht. 😊

Mfg 

@Biancasucht

falsch, schon wieder: das abr sagt aus, dass der aufenthalt des kindes von beiden eltern gemeinsam geklärt wird. das heißt nichts weiter, als das der wohnort und dort wo das kind gemeldet ist. das ist alles was das abr aussagt.

der vater - betreuender elternteil, trifft 99% der entscheidungen das kind betreffend allein. das tut er im rahmen der alleinigen alltagssorge.

er handelt also überhaupt nicht grob fahrlässig, wenn er erlaubt das onkel das kind mit in den uralub nimmt. das ist seine sache und geht niemanden etwas an. so wirds richitg. du solltest dich mal intensiv mit der sache beschäftigen, wenn du keine ahnung hast.

Ein Kind mit Verwandten ins Ausland zu schicken ohne, dass die Mutter davon weiss geht gar nicht. Zumal auch noch das Besuchswochenende tangiert wird.

Mehr als eine Ermahnung wird aber bei einer Anzeige nicht raus kommen.

natürlich geht das, siehst du doch. eine anzeige kommt garnicht erst zustande. es gibt keinen anzeigegrund und eine ermahnung kommt dabei auch nicht rum - warum auch.

umgang wird einfach nachgeholt, wenn er stattfinden hätte sollen.

@gnarr

 Was man unfair durchsetzt ist noch lange nicht statthaft.

Ein Erziehungsberechtigter hat sich nicht einfach über den anderen Erziehungsberechtigten hinwegzusetzen. Für die Auslandreise ohne einen Elternteil  haben beide Eltern einzuwilligen.

Besuchswochenenden werden ebenfalls miteinander abgesprochen und nicht eigenmächtig dem anderen auf Auge gedrückt.

Nawue kommen die denn durch den Zoll???? Wenn es nur Verwandte sind,geht das gar nicht

Ist zwar nicht schön, ohne die Mutter zu informieren, aber wenn es die Zeit ist, in der der Vater das Kind hat, darf er auch entscheiden, wer das Kind betreut. Über das Wochenende hätte man sich aber absprechen können vorher. So weit das Kind betreut ist und es ein normaler Urlaub in normaler Länge ist. 

Ich habe mein Kind auch schon mit den Grosseltern in Urlaub geschickt, das ist normal und nichts schlimmes dabei. Das machen andere Alleinerziehende sicher auch so. Und wenn es ihre Betreuungszeit ist, können sie das auch tun. 

Allenfalls die Absprache wäre hier extrem zu bemängeln, da könnte man sich mal wegen Gesprächen ans Jugendamt wenden. Aber jetzt ist es ja schon so, wie es ist, regeln kann man daher nur für die Zukunft was.