Darf mein Roller mit abgelaufenem Kennzeichen auf einem Rollerparkplatz stehen bleiben?

3 Antworten

Hallo,
Kraftfahrzeuge müssen angemeldet und versichert sein.
Daher darf es nicht ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr und Parkplätzen abgestellt werden.

Das Fahrzeug wird vom Ordnungsamt mit einem roten Aufkleber und einer Frist es zu entfernen versehen.
Verstreicht die Frist, kann das Fahrzeug suf Kosten des Halters abgeschleppt und entsorgt werden.

Wenn er nicht angemeldet und versichert ist, darf er nur auf privatem Grund abgestellt werden.

auf einem Privatparkplatz ja. öffentlicher Straßenverkehr nein.

Er steht nicht auf der Straße

private Parkplätze an Straßen gelten als Verkehrsraum. Fahrzeuge müssen versichert sein.

@RuedigerKaarst

ich habe bewusst nicht geschrieben "privater Parkplatz an der Straße"