darf mein nachbar an unser gebäude sachen anlehnen/abstellen?

3 Antworten

Du kannst den anzeigen wen er die Mauer beschädigt hat.

UND
unzulässige unmittelbare Zuleitung : wenn Jemand  etwas lange Ziet hinstellt sodaß die Mauer auf Dauer Schaden nimmt.

Wenn sich die von ihm angestellten 'Dinge' damit auf deinem Grundstück befinden dann darf er es ohne deine Zustimmung nicht. Sollte es nicht dein Grundstück sein würde ich mal bei einem Anwalt oder bei der Polizei nachfragen.

Was soll er denn machen? Vor die Wand noch eine Wand ziehen?

Wer streicht es denn?

Ich gehe davon aus, dass ihr auch eine Grenzbebauung gemacht habt, ansonsten hätte er noch Platz für eine Mauer gehabt.

wir haben das gebäude so erworben-d.h. eine grenzbebauung lag vor.meine frage war eigentlich nur,ob er weiterhin alles mögliche anlehnen darf.schließlich stellen wir unser holz usw. auch nicht an seine wände.