Darf mein Geld einbehalten werden nach Falschangaben(Paypal)?

5 Antworten

Du bist minderjährig? Dann gibt es ein kleines Problem, denn dann hättest Du keinen PayPal-Account eröffnen dürfen. Selbst eine Lastschriftermächtigung auf Dein Konto, eigenes Einkommen oder nicht, bedürfte immer noch der Zustimmung Deiner Eltern. Zivilrechtlich ist damit der Vertrag mit PayPal schwebend unwirksam, bis Deine Eltern zugestimmt hätten. Damit ist die Abwicklung über PayPal schwebend unwirksam, aber der Verkäufer hat sein Geld bekommen. Da nun PayPal per AGB einen Vertrag mit Minderjährigen ausschließt, ist der Vertrag mit PayPal damit hinfällig.

Das Problem ist, daß PayPal nun die Zahlung rückabwickeln müßte, also besteht hier ein Klärungsbedarf zwischen dem Verkäufer und PayPal. Nach § 1204 Abs. 1 BGB kann, auch für zukünftige und bedingte Forderungen, Abs. 2, ein Pfandrecht ausgeübt werden, allerdings steht hier die Frage im Raum, welcher Art diese Forderungen wären, da Du ja offensichtlich die Ware nicht erhalten hast ("einbehalten" bedeutet ja, daß von einer Rückzahlung, die bei einem nicht zustande gekommenen Verkauf erforderlich wäre, abgesehen werde).

Die nächste Frage ist, ob der Kaufvertrag selber wirksam zustande gekommen ist oder auch dieser schwebend unwirksam ist. Die Sache mit der Zahlungsart tangiert nicht zwingend die Wirksamkeit des Kaufvertrages. Sollte der Kaufvertrag anfechtbar sein, ermöglichte es eine Einrede gegen das Rechtsgeschäft, was dann das Pfandrecht brechen könnte. Hier könnte ggf. auch ein Widerruf des Kaufvertrages (muß schriftlich erfolgen seit 2014) helfen.

Doch welche Kosten entstehen hier dem Verkäufer, denn PayPal kann nicht Gebühren von dem Verkäufer fordern, wenn die PayPal-Zahlung auf der Basis eines unwirksamen Vertrages mit PayPal zustande kam? Ein Pfandrecht kann nur zur Sicherung einer Forderung ausgeübt werden, die hier den Mehraufwand bezeichnete, der aber so gering als möglich zu halten ist. So gering als möglich hieße, die Rückabwicklung der Zahlung über PayPal zuzulassen und Dich anzuschreiben, daß eine andere Form der Zahlung zu wählen sei, da eine Abwicklung über PayPal nicht möglich ist. Die hier mutmaßlich entstehenden Kosten beruhen aber wohl darauf, daß man das Pfandrecht ausübt, die dann aber nicht ansetzbar wären. Da die Ware nicht versandt wurde, bewirkt die Stornierung der Zahlung grundsätzlich keine Kosten für den Verkäufer. Hier könnte allenfalls PayPal Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend machen, da der Schaden erst über eine vorsätzliche Täuschung entstanden ist.

Dennoch würde ich die Füße recht still halten, denn den Schlamassel hast Du schuldhaft über eine Täuschung verursacht. Eine Entschuldigung an den Verkäufer, daß es aus Unwissenheit geschah, allerdings mit einen Verweis darauf, daß man Kosten, die durch Ausübung des Pfandrechts erst entstünden, nicht bereit sei, gegen sich gelten zu lassen, da dies nicht in Übereinstimmung mit der Schadensminderungsobliegenheit nach § 254 Abs. 1 BGB wäre, wäre aber vielleicht hilfreich. Ohne Ausübung des Pfandrechts dürfte eigentlich kein anrechenbarer Schaden seitens des Verkäufers entstehen, da er durch die Rückabwicklung gestellt wäre wie vor der Zahlung über PayPal, also wohl auch eine Ausübung des Pfandrechts selber nicht zulässig wäre.

Natürlich dürfen die das. Wenn du falsche Angaben machst, ist es DEIN Verschulden. DU selbst bist die Ursache dieser Maßnahmen. Wundere dich also nicht. Verträge mit dir sind nicht rechtsgültig. Das kann negative finanzielle Folgen für deine Vertragspartner haben! Wie würdest du es finden, wenn du angelogen, unfair behandelt wirst und die Lügen des anderen DICH Geld kosten würden??

Wenn dem Unternehmen dadurch Kosten entstehen, mußt du sie bezahlen. Du solltest aus diesem Vorfall lernen, dass man immer die Wahrheit sagen muß, insbesondere bei Verträgen. Tust du es nicht, kann sehr schnell der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein.

Könnten jetzt meine Eltern zustimmen zum Kaufvertrag somit würden doch keine Zusatzkosten entstehen

@melih61

Du brauchst eine schriftliche Zustimmungserklärung deiner Eltern. Kosten, die bis jetzt aufgrund deiner Lügen entstanden sind, wirst du trotzdem bezahlen müssen und das ist auch richtig und gut so.

Dadurch, dass Du minderjährig bist, bist Du ein Rechtsgeschäft eingegangen, dass bis zur Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten "schwebend unwirksam" ist.

Das heißt, wenn Deine Eltern nicht zustimmen muss das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden. Die dabei entstehenden Kosten trägst Du.

Was können den dabei für Kosten entstehen und wie hoch ungefähr?

@melih61

Das kann ich nicht beurteilen.

@melih61

Dem Unternehmen ist auf jeden Fall ein Zeitaufwand entstanden, der bezahlt werden muß. Ob noch andere Kosten hinzukommen, kann nur das Unternehmen wissen.

Könnte ich jetzt schreiben das meine Eltern zustimmen zum Kaufvertrag und ich dann einfach die Ware bekomme und alles geklärt ist

@melih61

Wenn Du die Unterschrift Deiner Eltern hast ja.

Ansonsten wäre es der nächste Betrug.

@melih61

Nein, du könntest ja wieder lügen. Dir würde man verständlicherweise nicht mehr glauben.

Du könntest versuchen, eine schriftliche Zustimmungserklärung deiner Eltern an das Unternehmen zu senden. Dennoch können zwischenzeitlich Kosten entstanden sein, die du bezahlen mußt.

@melih61

PayPal muß die Zahlung rückabwickeln, da nicht nur der Vertrag mit PayPal nur durch Täuschung zustande kam, sondern Du auch nicht berechtigt bis, eine Lastschrift auf Dein Konto ohne Zustimmung deiner Eltern zu verfügen. Damit kann die Zahlung nicht einfach als geschuldeter Betrag unter Vollendung des Kaufs durch Zusendung der Ware einbehalten werden. Hier wäre allenfalls eine separate Zahlung bei Vorkasse nach Zustimmung der Eltern möglich.

@PolluxHH

Ob der Kauf auch schwebend unwirksam ist, hängt maßgeblich von der Höhe des Betrages ab, sofern der Gegenstand zustimmungsfähig ist (sollte hier eine Flasche Vodka bestellt worden sein, sähe die Sache wieder anders aus). Fällt es unter den Taschengeldparagraphen, § 110 BGB, kann ggf. der Kaufvertrag als wirksam zustandegekommen angesehen werden.

Dabei ist es nicht selbstredend, daß ein Minderjähriger über sein Guthaben auf der Bank frei verfügen kann, sondern das ist bei Einrichtung des Kontos über eine Zustimmung der Eltern per Vertrag geregelt (ansonsten wäre m.E. § 107 BGB anzuwenden). Eine direkte Überweisung bei Guthaben sollte somit möglich sein.

Man sollte halt die Finger von solchen Seiten lassen, wenn man noch minderjährig ist. Die Gebühren bekommst Du dann zu spüren, Recht so. Also lieber die Eltern damit einbeziehen, anstatt alles heimlich machen zu wollen.

AGBs
Sie können sich bei PayPal in Deutschland für die Eröffnung eines PayPal-Kontos nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben und nicht im Namen oder für Rechnung eines Dritten handeln; es sei denn Sie eröffnen das PayPal-Konto für und im Auftrag des Unternehmens, bei dem Sie angestellt sind. Wenn Sie nicht im Auftrag des Unternehmens handeln, bei dem Sie angestellt sind, dürfen Sie das PayPal-Konto nur für sich selbst eröffnen.

Wobei Paypal das problemlos regeln könnte, wenn sie wie jede andere Bank ein PostIdent-Verfahren durchführen.

Ja, das dürfen die. 

Wieso??

@melih61

Du hast versucht zu betrügen. Da ist doch logisch, dass sie nicht einfach das Geld zurückzahlen und drüber hinwegsehen.

Aber irgendwann muss ich ja das Geld kriegen

@melih61

Das sagen sie ja auch. NACH der Klärung...

@melih61

Aber irgendwann muss ich ja das Geld kriegen

Ja, du bekommst irgendwann dein Geld, allerdings ABZÜGLICH der Kosten, die das Unternehmen aufgrund deiner Lügen hatte.

Ok Danke