Darf mein Gehalt Bar ausgezahlt werden wenn ich Harz 4 bekomme?
Ich bekomme Harz 4 und habe ein mini Job. Das Amt bekommt monatlich eine Rechnung, wie viel ich verdient habe, da es auf Honorabasis läuft. Auf der Rechnung ist meine Kontonummer angegeben, das dass Geld dort eingezahlt wird. Jedoch wurde Intern es so geregelt, dass ich es Bar bekomme. Jetzt unterstellen sie mir Betrug und Unterschlagung zu, obwohl es gar nicht der Fall ist. Bin ich verpflichtet mein Gehalt auf mein Konto zu bekommen???
4 Antworten
Es muss nicht zwingend aufs Konto überwiesen werden, aber dann musst du dem Jobcenter nicht nur eine Rechnung, sondern auch eine Quittung über die Höhe des Betrags und dem Datum der Zahlung an dich vorlegen können, dass ganze nennt sich Zuflussprinzip, denn es muss ja klar sein in welchem Monat welches Einkommen angerechnet werden muss.
Warum wollen sie dann nochmal einen Nachweis haben, wenn es doch schon auf deinen Bedarf angerechnet wurde ?
An der Höhe der Anrechnung würde sich doch nichts mehr ändern.
Wenn Du Geld durch Arbeit verdienst und das nicht beim Jobcenter angibst, betrügst Du den deutschen Steuerzahler, also alle, die für Deine Unterhaltszahlungen bezahlt haben. Betrüge also nicht!
Der Nachweis Deiner Einnahmen ist für Dich natürlich sehr einfach, wenn Dein Lohn auf Dein Konto eingeht und das Jobcenter das weiß. Da kommt dann erst gar kein Verdacht auf.
Ich habe nicht gesagt, dass ich es nicht angegeben habe. Das Amt weiß bescheid und erhält jeden Monat die Rechnung und rechnet es auch an. Sie verlangen jetzt den Nachweis wie ich es erhalten habe und den kann ich nicht geben
Welche Rechnung erhält das Amt? Und warum überweist der Arbeitgeber das Geld nicht? Hat er kein Bankkonto? Dann kann er das Geld auch bei Deiner Bank einzahlen oder bei der Kasse des Jobcenters direkt.
du hast deine lohnabrechnung und eine auszahlungsquittung. das muss dem jc genügen.
Keine Lohnabrechnung, ich schreibe Honorarrechnungen
dann hat du für deine selbständigkeit sicher einen gewerbeschein und kannst die quittungen der firmen vorlegen die gezahlt haben. ansonsten wäre es schwarzarbeit und du hast dich strafbar gemacht.
Nein, eine entsprechende Quittung mit Rechnung ist ausreichend.
Ich bekomme keine Quittung, wie gesagt es war Intern eine Absprache. Ich soll jetzt beweisen wie ich das Geld bekommen habe, kann ich aber nicht.
Nein, das geht natürlich nicht. Das nennt man Schwarzarbeit und das ist in Deutschland verboten. Wie würdest Du das verbuchen wollen, wenn Du keinen Beleg hast?
Dann verlange die Quittung noch. Du bist nun einmal beweispflichtig. Und dein Arbeitgeber sollte dir zuarbeiten.
Habe keine Qoittung, ich kann es nicht beweisen
Habe ich nicht und bekomme ich nicht, da es Intern eine Regelung gab. Aber ich habe die Rechnung jeden Monat dem Amt geschickt und sie haben es jeden Monat angerechnet.