Darf mein Freund mich zu Gericht mitnehmen--Mietssache?

5 Antworten

Das wird doch wahrscheinlich eine öffentliche Verhandlung sein. Da kann jeder mit rein und zuhören. Aber wenn Du als Zeugin geladen bist, musst Du bis zu deiner Aussage draussen sitzen bleiben, damit Du nicht durch andere Zeugenaussagen oder den Verlauf der Verhandlung an sich beeinflusst wirst. Nach deiner Aussage kannst Du im Saal bleiben.


Gerichtsverhandlungen, auch Güteverhandlungen sind praktisch immer öffentlich. In so einem Fall sowieso. Du darfst also mit dabei sein und Dich auf die Zuschauerbank setzen.

Falls Du als Zeuge gehört werden solltest und das zum Vorteil Deines Freundes wäre, sollte Dich der Rechtsanwalt vorher benennen, sodass Du geladen werden kannst.

In diesem Fall musst Du aber draussen bleiben, bis Du aufgerufen wirst. Nach Deiner Aussage kannst Du dann die Verhandlung von der Zuschauerbank aus verfolgen.

Bist Du nicht als Zeugin geladen und Du verfolgst die Verhandlung, bis Deinem Freund oder Anwalt einfällt, dass Du auch was beizutragen hättest, liegt es am Richter, ob er Dich anhören will. Ob Deine Aussage dann verwertet werden kann, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Vermutlich wird sich der gegnerische Anwalt heftig dagegen wehren.

In welcher Form kann ich meinen Partner unterstützen??

Wenn Du als Zeugin zu seinen Gunsten was beitragen kannst, indem Du Dich als Zeugin zur Verfügung stellst. Wenn das nicht der Fall ist, bist Du schon eine große Stütze, wenn Du gemeinsam mit ihm hingehst und dann bei der Verhandlung dabei bist.

Achtung: Als Zuschauerin darfst Du Dich in keiner Weise an der Verhandlung beteiligen. Weder mit irgendwelchen Unmutsäußerungen, noch mit Zwischenrufen oder eigenen Wortmeldungen. Besprecht Euch vorher mit Eurem Anwalt, wie ihr am besten vorgeht und wie ihr Euch am besten bei der Verhandlung verhaltet.

Derartige GV sind öffentlich. Jedermann darf als Zuschauer teilnehmen. Willst du als Zeuge tätig werden, muss das von dem Anwalt deines Freundes in seiner Klage angegeben werden. Bis zu deinem Zeugenaufruf darfst du nicht im Gerichtssaal sein. Danach darfst du bleiben.

In der Regel sind Gerichtsverhandlungen immer öffentlich, da kann jeder als Zuschauer hingehen.
Wenn du als Zeuge dann darfst  da nicht drin sein sondern musst warten, bis du aufgerufen wirst.

Soweit diese Güteverhandlung öffentlich ist, kannst Du zugegen sein. Solltest Du als Zeugin aussagen, kannst Du jedoch nicht von Anbeginn an dabei sein.