Darf mein ex von mir ein Vaterschaftstest verlangen wenn er nicht als Vater eingetragen ist?
Mein ex der mich schweren Herzens gehen ließ hat erfahren dass ich schwanger bin und terrorisiert jetzt mich und meinen Verlobten weil ich (so klug ich war) mit ihm was hatte ein Monat bevor ich schwanger wurde. Leider hat er sich jetzt eingebildet dass das Kind von ihm sei und hat dies auch im Suff mitten in der Nacht per SMS meinem Verlobten mitgeteilt. Mir schrieb er in der selben Nacht dass er den Test haben will weil es sein Kind ist und er voll Rechte darauf hat. Bezüglich dessen zwei Fragen: kann man ihn wegen Belästigung anzeigen weil er so etwas sagt? Kann er den Test verlangen wenn er nicht als Vater eingetragen ist und das vermutet?
9 Antworten
Er kann einen Test verlangen wenn er glaubt der Vater zu sein, dafür braucht er einen Gerichtsbeschluss. Ist es von der aktuellen Schwangerschaftswoche her unmöglich (Attest Frauenarzt), dass er der Vater sein könnte, kommt es nicht zum Vaterschaftstest.
wovor hast du denn angst, wenn du dir sicher bist, dass er nicht der vater sein kann. geht er davon aus der vater zu sein, wird er dich warscheinlich ewig mit "seinem kind " nerven. durch den test kannst du beweisen, dass dies nicht zutrifft und kannst ihn immer auf diesen verweisen.
zum rechtlichen. natürlich kann er einen veterschaftstest gerichtlich durchsetzen... die kann jeder, der im gesetzlichen empfängniszeitraum mit dir geschlechtlich verkehrt hat. der gesetzliche empfängniszeitraum erstreckt sich auf ca. 3 monate, wonach er, deiner aussage nach zu urteilen warscheinlich genau reinfällt.
mein rat an dich: erspart euch den ganzen gerichtlichen kram und macht einen test. wenn du dir sicher bist, dass er nicht in frage kommt, kannst du dabei mehr gewinnen als verlieren.
wie genau soll er dich denn belästigt haben? wenn er tatsächlich in den empfängniszeitraum fällt, besteht ja die möglichkeit , dass er es ist und einen beweis dafür zu verlangen ist noch lange keine belästigung. auch das er deinen freund über euer schäferstündchen informiert hat, ist keine belästigung. auch wenn es nicht sehr nett ist, steht es ihm natürlich frei jedem davon zu erzählen der ihm über den weg läuft. das er es deinem freund ezählt hat finde ich sogar sehr gut... bevor ein mann eine anerkennung unteschreibt, sollte er natürlich darüber informiert sein das noch ein anderer in frage kommt. es hat ja schliesslich auswirkugen auf sein gesamtes zukünftiges leben.
für mich ist dies die beste Antwort von allen. Scheinbar aber nicht von der Fragestellerin gewollt.
Er könnte über einen Anwalt einen Vaterschaftstest beantragen bei Gericht. Allerdings kann er privat dich nicht dazu zwingen einen Test zu machen. Dieser wäre dann auch vor Gericht nicht rechtskräftig.Natürlich kannst du deinen Ex wegen Belästigung und Verleumnung anzeigen. Wichtig ist allerdings das du weißt wer der Vater des Kindes ist. Der Vaterschaftstest kann eh erst nach der Geburt des Kindes gemacht werden.
Belästigung ist das noch nicht.
Und erst kürzlich wurden die Rechte der Väter deutlich gestärkt. Er hat also sehr gute Chancen auf dem Gerichtsweg einen Vaterschaftstest zu erstreiten.
er kann diesen test verlangen.nur wer macht freiwillig diesen test.ist er der vater muss er auch zahlen,du ihm aber auch das kind in bestimmten abständen geben.