Darf mein Chef mir einen Hausbesuch abstatten, wenn ich krankgeschrieben bin?

11 Antworten

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Natürlich ist es dein Recht, aufzumachen wem du willst. Aber ebenso ist es den Chef nicht verboten, dich zu besuchen.

es geht aber darum, ob der Chef berechtigt ist oder nicht.

Klar, wenn du mit dem Chef gut auskommst, dann kann er dich gerne besuchen - aber er hat kein Recht darauf, wie in der Frage gestellt. Und so wie es in der Frage stand, handelt es sich um einen Kontrollbesuch, das geht erst recht nicht.

@Saturnknight

Dann weiß mal nach, dass der Chef nur vorbeikam, um seine Angestellten zu kontrollieren... im Ernstfall sagt der Chef, er habe sich um seine Angestellten gesorgt und wollte mal vorbeischauen um eine gute Besserung zu wünschen.

@BeatBar

Nachweisen ist vielleicht nicht so einfach. Aber es kommt ja auch drauf an, wie der Chef sonst so ist. Wenn der Chef sich sonst nicht um das Wohl seiner Mitarbeiter kümmert, dann ist es sehr verdächtig, wenn er das im Krankheitsfall macht.

Und wie oft kommt es schon vor, daß der Chef jemanden daheim besucht? Von den Leuten in meinem Umfeld hat niemand einen Chef, der dem Untergebenen so nahe steht, daß er ihn daheim besuchen würde.

@Saturnknight

Klar, der Verdacht besteht, aber diesen zu beweisen, ist 'ne echt komplizierte Angelegenheit.

@BeatBar
Klar, der Verdacht besteht, aber diesen zu beweisen, ist 'ne echt komplizierte Angelegenheit.

ich fänds äusserst verdächtig wenn der chef dann käm man kann es ja auch so sehen : wenn man krank ist kann man keinen besuch empfangen, also auch nicht den chef

Nein, der Chef hat auf privatem Boden nichts verloren, wenn man ihn nicht dort haben möchte.

Aber klar, vorbeischauen und klingen ist ihm nicht verboten. ;)

Hi, Ich denke, hier gibt es gleich mehrere Gesichtspunkte... die wichtigste, denke ich, ist diese, dass es deinen Chef garnichts angeht, aus welchem Grund du krank geschrieben bist, dies unterliegt auch der ärztlichen Schweigepflicht, d.h, z.b. kannst du ja wegen einer Muskelzerrung krank geschrieben sein und eventuell sogar vom Arzt verordnet bekommen haben, dich an der frischen Luft leicht zu bewegen, dies geht den Arbeitsgeber nichts an. Vielleicht ein blödes Beispiel, tatsächlich gibts aber auch Krankschreibungen ohne Bettruhe.

Selbst wenn er meint, einen Hausbesuch machen zu müssen - Du brauchst ja nicht zu öffnen bzw. Dich gar nicht erst bemerkbar machen, sofern Du seinen unangekündigten Besuch früh genug bemerkst.

Klar darf er dich besuchen - es muss ja keine Kontrolle sein. Richtig ist aber, dass du nicht öffnen musst. Aber bedenke, es macht einen schlechten Eindruck, wenn du ihm nicht die Tür auf machst.

es geht nicht darum, ob er darf, sondern ob er berechtigt ist.