Darf mein Chef meine Arbeitsleistung mithilfe von Kamera aufnahmen kontrollieren?

5 Antworten

Die Kameras dienen der Überwachung von Zahlungen und Überfällen. Mitarbeiterüberwachung ist nur bei begründetem Verdacht erlaubt. Zb einer Straftat von dir. Ruf mal beim Landesbeauftragte. Für Datenschutz an. Die erklären das dir.  

Du hast dazu wahrscheinlich etwas in deinem AV unterschrieben, oder?

Wo liegt denn überhaupt das Problem? Klar ist es mühsam, aber er ist der Chef, er zahlt dein Gehalt, dann macht doch was er sagt und kontrolliert ausnahmslos alle Unterschriften. Er ist ja am Ende der, der auf den Kosten sitzen bleibt, nicht ihr.

Dass er euch namentlich in einer Whatsapp-Gruppe blossstellt ist hingegen nicht ok, aber auch da kannst du nichts machen, ausser ihn darauf anzusprechen. Würde ich aber lassen.

Es ist ja nicht so, dass ich es nicht kontrolliere, die Karte lasse ich dennoch draußen liegen. Nur sehe ich dann bereits, wenn der Kunde unterschreibt und ich die Unterschrift nur kurz sehe, dass es die selbe unterschrift ist!

@Annixxx3

Ich versteh dich ja. Dann sag das deinem Chef. Aber im Grossen und Ganzen musst du das machen, was er möchte. Wenn dir das zu kleinkariert ist, bleibt dir nichts anderes übrig, als dir einen anderen Job zu suchen, mit einem Chef der lockerer ist.

Du hast dazu wahrscheinlich etwas in deinem AV unterschrieben, oder?

Das spielt keine Rolle!

Das Verhalten des Arbeitgebers in diesem Fall ist ganz einfach illegal - siehe dazu meine eigene Antwort!

An Tankstellen sind die Kameras nicht versteckt und ausgezeichnet, von daher liegt rechtlich kein Problem vor. Mitarbeiter wissen, dass sie einer ständigen Videoüberwachung unterzogen sind.

Ihr, du und deine Kollegen, seid dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit eure arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Und das darf euer Chef natürlich auch überwachen und kontrollieren. Das Arbeitsrecht räumt Arbeitgebern dieses Recht ein, da ansonsten Arbeitsergebnisse nicht kontrollierbar wären. Wenn er also einen Verdacht hat und nachschaut ist er im Recht.

[...] Verstößt ein Beschäftigter jedoch gegen ein explizites Verbot, kann der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung aussprechen [...]

Wie gesagt, meine Pflichten habe ich erfüllt. Daher ja auch oben geschrieben, dass es eine Unterstellung ist! Da ich gewissenhaft Unterschriften kontrolliere!

Und das darf euer Chef natürlich auch überwachen und kontrollieren.

Das ist aber ganz einfach falsch, wenn das über Kameras geschieht - siehe dazu meine eigene Antwort!

Nunja.... darf er das?

Schlicht und einfach: ein ganz klares "Nein"!!

Videoüberwachung ist grundsätzlich nicht vom Gesetz gedeckt! Ob sie im Einzelfall dennoch erlaubt ist, kommt immer auf die ganz konkreten Umstände an.

Wesentlich für Deine Situation ist aber:

Selbst wenn der Arbeitgeber berechtigterweise in seinem Betrieb (in der Halle) eine Videoüberwachung installiert hat, darf er die dabei ermittelten Daten/Erkenntnisse nur für die Zwecke verwenden, derentwegen die Videoüberwachung durchgeführt wird.

Wenn die Videoüberwachung also der Prävention und Aufklärung von Diebstählen dient, dann darf sie nicht zur Überwachung des Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen benutzt werden!

Das Vorgehen Deines Arbeitgebers - die Drohungen aufgrund seiner Videobeobachtungen und daraus Konsequenzen zu ziehen - ist also schlicht rechtswidrig!

Innerhalb des Betriebes, im nichtöffentlichen Bereich (also z.B. kein Publikumsverkehr wie bei einer Bank oder keine Kundschaft wie im Laden/Geschäft), ist sie jedenfalls ohne konkreten Anlass oder ein besonderes begründetes Interesse des Arbeitgebers und verdeckt und unangekündigt nicht erlaubt - die zwingend vorgeschriebene Mitbestimmung des Betriebsrates (den es in Deinem Betrieb ja sowieso nicht gibt) einmal außen vor gelassen.

Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn es um die Wahrung konkreter Sicherheitsbedürfnisse (z.B. durch Videoüberwachung des Schalterraums eine Bank oder der Kasse einer Tankstelle zur Erleichterung der Aufklärung bei Überfällen oder des Ladenraums zur Verfolgung von wahrscheinlichen Ladendiebstählen) und um die Aufklärung von Straftaten bei konkret begründetem Tatverdacht, wenn eine Aufklärung anders nicht möglich ist; in allen Fällen muss die Videoüberwachung dann aber allgemein bekannt gemacht werden.

Die Erlaubnis zur Videoüberwachung bei Beschäftigten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 32 zur "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses". 

Ohne diese Voraussetzungen stellt sie eine schwerwiegende Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar und kann zu spürbaren Schmerzensgeldansprüchen gegen den Arbeitgeber führen!

Dazu gibt es eindeutige Urteile, u.a. des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 25.10.2010 - Az. 7 Sa 1856/09). Darin heißt es in den Entscheidungsgründen u.a.:

Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dabei muss die vom Arbeitgeber getroffene Maßnahme - hier das Anbringen von Videoüberwachungskameras - geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Gesetzlich erlaubt ist eine Videoüberwachung nicht.

(Quelle: http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=15044  )

Bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen kann der Arbeitgeber in zivil-/arbeitsrechtlicher und in strafrechtlicher Hinsicht belangt werden!

Im Internet findest Du zahlreiche Seiten zu diesem Thema, z.B. auf der Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technische_Anwendungen/TechnischeAnwendungenArtikel/Videoueberwachung.html .

wie lange dürfen die Daten gespeichert werden ?

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist durchaus möglich. Es gibt aber dafür einen sehr engen Rahmen:

https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/

Es gibt aber dafür einen sehr engen Rahmen

Eben!

Das Verhalten des Arbeitgebers in diesem Fall ist ganz einfach illegal - siehe dazu meine eigene Antwort!