Darf mein Bruder ohne meine Einwilligung die Vormundschaft für unseren Papa beantragen?

8 Antworten

Dein Vater ist nicht dein Eigentum. Dein Bruder kann also zur Person deines Vaters beim Betreuungsgericht beantragen (streng genommen handelt es sich um eine Anregung zum Tätigwerden), was er will. In solch einem Fall können die Verwandten angehört werden, müssen aber nicht. Und eine Betreuungseinrichtung erlauben oder dieser zustimmen müssen sie erst recht nicht, wenn das Gericht die Betreuung für notwendig erachtet. Das einzige, was du machen kannst, ist das Gericht auf eine etwaige Ungeeignetheit deines Bruders als Betreuer hinzuweisen.

Du kannst sie selbst beantragen.

Ich vermute mal, dass Deine Nähe Einfluss auf die Entscheidung des Betreuungsgerichtes haben wird.

Zur Info:

Beinhaltet die Betreuung auf die Regelung finanzieller Angelegenheiten, hat der Betreuer dem Betreuungsgericht gegenüber alle finanzielle Transaktionen zu dokumentieren, nachzuweisen und abzurechnen.

Wenn nur Euer Bruder die Betreuung beantragt, hat das Gericht keinen anderen zur Auswahl / Entscheidung ... außer einen beruflichen Betreuer einzusetzen.

Dein Bruder kann die Betreuung beantragen beim Betreuungsgericht. Nach vorheriger Einholung von Berichten und persönlicher Anhörung deines Vaters durch den zuständigen Richter, entscheidet diese/r über die Einrichtung einer Betreuung und welche Person als Betreuer geeignet ist. In der Regel werden Familienangehörige bevorzugt. Du hast zu jeder Zeit das Recht Stellung dazu zu nehmen. Bei der Einrichtung einer Betreuung geht es um das Wohl des Betroffenen. Nicht um die Querelen der Angehörigen.

Normal bestimmt dein Vater seinen Vormund aber ich denke er wird nicht mehr in der Lage dazu sein.Deshalb musst Du oder besser gesagt wä es besser ihr würdet euch einigen und gemeinsam zum Vormundschaft Gericht gehen.


Eigentlich sollte man das mit allen Geschwistern absprechen.Ihr könnt aber zum Vormundschaftsgericht gehen und das beanstanden. Wie das rechtlich aussieht,kann ich leider nicht sagen.