Darf mein Bruder (7jahre alt) Eigentümer eines wertvollen Ringes sein, bitte mit Begründung?

6 Antworten

Das der Erhalt eines Ringes keine rechtlichen Nachteile mit sich bringt, kann Dein Bruder Eigentümer des Ringes werden.

Allerdings obliegt den Eltern auch die Vermögenssorge über Deinen Bruder. Das heißt, Sie können die Ring verwahren bis er achtzehn ist. Sie können den Ring aber auch in Bargeld umwandeln und das verwahren.

Blick ins Gesetz erspart Geschwätz (und Ratespiele). In diesem Fall der § 107 BGB:

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Eine solche Schenkung ist ausschließlich ein rechtlicher Vorteil, daher ist die Einwilligung/Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter entbehrlich.

Eigentum kann man immer haben, wenn man rechtsfähig ist. Vgl. § 1 BGB.

Na ob dieser Satz aus dem Gesetz Ratespiele erspart, wage ich noch zu bezweifeln.

Da wäre ich mir absolut nicht so sicher dass die Eltern den Ring auch einfach verhökern dürfen. Sie dürfen ihn nur dann verkaufen wenn sie so wenig Geld zur Verfügung haben bezogen auf den Unterhaltsanspruch Deines Bruders dass seine nachvollziehbaren und ihn fördernden Wünsche nicht erfüllt werden können. Ansonsten haben sie dem Eigentum ihrer Kinder gegenüber eine Sorgfaltspflicht zu wahren. 

Grundsätzlich dürfen Eltern nicht im Namen ihrer Kinder einen Vorteil ihrer Kinder ablehnen. Zumindest so lange nicht wie der Vorteil dem Kind nicht schadet. Das ist hier nicht der Fall. Wenn der Opa also lieber dem Enkel den wertvollen Ring schenken möchte als seinem Kind ist es seine Sache. 

Es gibt einige höchstrichterliche Urteile zu solchen Fragen. So ist es schon vorgekommen dass ein Neugeborenes mit der Geburt bereits ein Vermögen erbte. Die Eltern mussten sich dann vor Gericht verantworten weil sie sich einbildeten sie könnten mit dem Erbe des Kindes machen was sie wollten. Der Erblasser aber hatte dafür gesorgt dass in einem solchen Fall ein Rechtsbeistand das Neugeborene vor Gericht vertritt. 

Er darf ihn anehmen und eigentlich auch behalten wenn jedoch seine Eltern dagegen sind dürfen sie den Ring verwaren ich bin mir nicht sicher ab welchem Lebensjahr man dann den Ring zurückerhalten muss aber spätestens mit 18

Es gibt kein Mindestalter, um Eigentum erwerben zu können.