darf mein Arbeitgeber mir verbieten in der selben Branche nach der Kündigung zu arbeiten?
Hallo habe mal ne Frage ich arbeite in einem Autoteilehandel und möchte evtl den betrieb wechseln. In meinm Vertrag steht folgendes: ” …Der Mitarbeiter verplichtet sich weiterhin nach ablauf der Probezeit bei eventueller Kündigung für 12 Monate nach dem Ausscheiden in keinem Autoteilehandel zu arbeiten.” Muss ich mich daran halten oder ist es unwichtig? bin jetzt schon knapp 1 Jahr in dem Betrieb. MFG andreas
11 Antworten
Ein Wettbewerbsverbot, bei dem keine (angemessene) Ausgleichszahlung vereinbart ist, ist schon mal von vornherein nichtig.
Es gibt sogenannte Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen - und die Gerichte billigen dies auch, wenn es interessesgerecht geregelt ist. Meist wird das so ausgelegt, dass das Wettebewerbsverbot nur gilt, wenn der Arbeitsnehmer selbst kündigt - er soll eben nicht die Kunden aus dem alten Unternehmen mit in das neue nehmen. Kündigt der Arbeitgeber wird die Geltung meist nur eingeschränkt angenommen.
Aber grundsätzlich gilt es trotzdem
Diese Klausel ist bedingt zulässig, ich würde jedoch vorab einen Fachanwalt mit der Prüfung der Sachlage beaufragen.
- Der ehem. AG muss dich finanziell entschädigen, wenn du einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag bei einem Konkurrenzunternehmen vorlegen kannst.
- Gilt diese Klausel nur örtlich anässige Konkurrenzunternehmen.
ich halte das für absoluten schwachsinn, wenn du dem betrieb nicht mehr angehörst, kannst du überall einen anderen job und auch in der selben branche ausüben. mit seiner vertragsklausel, wird der gute auch vor keinem gericht der welt irgendwie durchkommen.
was anderes wäre, wenn du zu deinem bestehenden arbeitsverhältnis einen nebenjob in der selben branche machen willst, weil das muß der chef nicht dulden,
dann viel spaß beim neuen arbeitgeber.
Auch in Arbeitsverträgen kann nicht alles wirksam vereinbart werden.
Der Vertragsbestandteil der dir nicht passt ist natürlich unwichtig...
Solche Konkurrenzklauseln gibt es öfters.
Angestellte Immobilien-/Versicherungsmakler haben sowas häufig, damit Sie sich nicht mit dem Kundenstamm den Sie in der Firma haben in die Selbstständigkeit wechseln etc.
Wie das in deiner Branche, deinem Einzelfall ist kann dir am besten ein Jurist beantworten
Der Arbeitgeber wird siegen vor Gericht.Es wurde im Arbeitsvertrag unterschrieben,das ist bindend.