Darf mein Arbeitgeber mich via Kamera am WC oder im Büro überwachen?
Und muss er mir Bescheid sagen, wenn erdas tut?
5 Antworten
Auf dem WC nicht. Im Büro ist das was anders. Das hängt dann davon ab ob ihr einen Betriebsrat habt und wie die Vereinbarungen sind etc. Allerdings musst du darüber informiert werden. Alleine schon, weil solche Aufnahmen, wenn sie heimlich gemacht werden keine Arbeitsrechtlichen Konsequenten (Abmahnung, Kündigung) hinter sich her ziehen dürfen und können.
im büro - ja - aber er muss bescheid sagen.
wenn du in einem laden an der kasse arbeitest auch ohne bescheid sagen.
am wc - NEIN. das ist FF - föllich ferboten (schuldigung für die schlechtschreibung - hatte einen clown zum frühstück... chef hat extra für mich einen gebacken... ;-D )
Auch Kassierer müssen darüber informiert werden. In dem Fall muss die Info sogar im Laden hängen, da die Kunden darüber informiert werden müssen, dass es eine Videokamera gibt.
am WC hat "dein Chef" nichts zu suchen! - die Büro-Überwachung ist ein zweischneidiges Schwert - es wird sogar chefseitig manchmal darauf plädiert, dies geschehe "zur Sicherheit" der Angestellten (achja.....)
http://www.sicherheit.info/si/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1101661?Open
Er muss nur fragen, ob er die Filmchen ins Netz stellen darf.....
nein darf er nicht das ist strafbar!!