Darf mein Arbeitgeber mich an einem niedriger eingruppierten Arbeitsplatz, arbeiten lassen?
Wegen wenig Arbeit will mein Arbeitgeber das man Urlaub nimmt oder in einem anderen Werk des Betriebes arbeiten lassen. Die Arbeit in dem anderen Werk wäre teile auf und abspannen. Diese Tätigkeit wäre 5 Era Gruppen unterhalb meiner jetzigen Tätigkeit. Darf der Arbeitgeber das von mir verlangen?
5 Antworten
In Deinem Arbeitsvertrag steht bestimmt irgend etwas davon drin, dass der Arbeitgeber Dich auch für andere Arbeiten einsetzen darf. Ggf. steht da auch etwas zumutbar.
Unabhängig davon: Dein Arbeitgeber hat gerade keine Arbeit für Dich. Was soll er anderes machen? Er ist ja aufgrund des Arbeitsvertrags auch verpflichtet Dich zu beschäftigen. Und Du bist verpflichtet für ihn zu arbeiten.
Solange es nur temporär ist, und Du Dein eigentliches Gehalt bekommst, ist es zwar ärgerlich, aber da musst Du wohl durch.
Nein, man darf Dich nicht vorübergehend mit dem Lohn herunterstufen.
Was die andere Arbeit selber angeht, da musst Du in Deinem Arbeitsvertrag schauen. Da steht ja gerne auch mal drin "jede andere geeignete Tätigkeit ausüben" etc.... Das gleiche gilt für das andere Werk des Betriebes.
Dann wird es komplizierter.... BR einschalten.
wozu? der AG stellt hier sogar die Wahl. was soll der BR da machen?
Prüfen ob das so möglich ist. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen etc... kennen wir hier leider nicht.
solltest dich drauf einlassen, ansonsten droht dir Betriebs bedingte Kündigung und dann haste nur noch 65% des Lohnes
und das geht egal was im Vertrag steht zum nächsten Monat...also 1 Mai tag der Arbeit ... wenn der AG keine Arbeit für dich hat darf er kündigen
Es ist nur weniger Arbeit da. Also nicht volle Auslastung. Der Arbeitgeber wollte 2 Tage schließen aber der Betriebsrat hat das verweigert. Jetzt fragt der Arbeitgeber ob die Arbeitnehmer freiwillig Urlaub nehmen oder in eine anderes Filiale des Betriebs arbeiten gehen wollen. Nur ist es so meine eigentliche Arbeit weißt enorm von der Tätigkeit ab wo ich die 2 Tage in der anderen Filiale arbeiten soll.
wenn du das nicht machen willst nehme Urlaub oder versuch krank geschrieben zu werden, die Arbeit ablehnen und auf Bezahlung beharren ist unkollegial und wird mit einer Kündigung entlohnt...sei dir dessen bewusst
JA KLAR, du sp...st ja wohl. Sich krank schreiben lassen ? Das ist natürlich total kollegial. Und BETRUG dazu. es geht hier um zwei Tage. Der Fragesteller soll sich einfach zwischen den Beiden optionen urlaub nehmen oder 2 Tage in einem anderen Werk arbeiten entscheiden. es gibt schon echt erbsenzähler.... Mann mann mann
@ MKausK:
die Arbeit ablehnen und auf Bezahlung beharren ist unkollegial und wird mit einer Kündigung entlohnt
Und "krankmachen" ist nicht unkollegial?!?!
Abgesehen davon ist die zitierte Aussage sowieso Unsinn!
Wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit hat, um den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen - und das ist eine seiner arbeitsvertraglichen Hauptpflichten -, dann muss er sich das selbst anlasten.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Verzug und muss ihn so bezahlen, als hätte er tatsächlich gearbeitet.
Das ist die rechtliche Situation; wie hier konkret und pragmatisch damit umgegangen werden kann, ist eine andere Frage.
war ein Tip, kein Arzt schreibt krank ohne Befund...
viele Arbeitnehmer arbeiten weil Verhaltens gestört, trotz Erkrankung weiter...
nur daran wollte ich erinneren....
Neues aus Schlauberga
@ MKausK:
Und? Hast Du auch ein sachliches Argument gegen meine Aussage? Selbstverständlich nicht!
Selbst meine belangloseste Äußerung hätte wohl mehr Gehalt als der Unsinn, den Du hier verkrampft absonderst!
Wenn dir aLS AG DIE ARBEIT ausgeht, gibt es nur die Kündigung..
Niemand muß diesbezüglich Geld verschenken...
Selbstverständlich darf der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen, sofern - bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes KSchG - die Betriebsbedingtheit begründet werden kann.
Trotzdem muss er bis zum Ende der Kündigungsfrist den Arbeitnehmer bezahlen, auch wenn er ihm keine oder nur zu wenig Arbeit geben kann: das ist eine seiner arbeitsvertraglichen Hauptpflichten.
Kann oder tut er das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" kommt es nicht kann -, kommt er in den Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" und muss ihn trotzdem so bezahlen, als hätte dieser "normal" gearbeitet.
Und wie schon gesagt: Das ist die Rechtslage; wie dann damit konkret und pragmatisch umgegangen wird, ist dann noch eine andere Frage.
Wenn es im Tarifvertrag geregelt ist dann ja. Wenn du in einem kleinen Unternehmen ohne Tarifbindung arbeitest dann sowieso. Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft, falls du in einer bist.
IG Metall Tarifvertrag. Ich glaube die müssen mir eine gleichartige Tätigkeit zuweisen
oder aber niederwertige Tätigkeit bei gleicher Bezahlung
Es steht hier NIRGENDWO Das der AG weniger zahlen will, es geht nur darum das der Typ eine andere, für den AG sinnvolleTätigkeit tun soll statt DÄUMCHENDREHEN, wofür sich der Fragesteller offenbar zu fein ist!
Lesen hilft,was ??? Les bitte die Frage nochmal !! Es geht um 5 ERA Gruppen, und wenn man von ERA Gruppen spricht, dann geht es um Geld.
Ja das mit dem Lesen kann ich dir wirklich nur empfehlen. Da steht das diese tätigkeit (üblicherweise) von leuten aus einer niedrigeren lohngruppe ausgeführt wird. Da steht nirgends das der Fragesteller plötzlich weniger Geld kriegen soll.
OK, hat er auch etwas blöde formuliert. Wenn dem wirklich so ist wie Du schreibst, dann kann es ihm wirklich egal sein !
Ich habe es so verstanden dass man an seine Eingruppirung ran will für die Zeit.
Nimm doch Urlaub....oder verstehe ich etwas falsch...also wenn du in einer Ausbildung bist...dann darf er das eigentlich nicht....solange es nicht mit zur Ausbildung gehört...
Ich will keinen Urlaub nehmen
jedem das seine...für mich ist jeglicher Art von stress unnötig..
Vom Lohn wird es nicht herabgestuft. Nur die Tätigkeit ist weniger entlohnt. Teile auf und abspannen