Darf mein Arbeitgeber bei 1%-Regelung seine Dienstfahrzeuge auch privat überwachen und wo steht das Gesetz?

1 Antwort

natürlich kann der Arbeitgeber auch von zuhause aus (=privat) die Dienstfahrzeuge überwachen (ich nehme an, per GPS)

das Gesetz steht im Gesetzbuch ....

Wenn ein Firmenfahrzeug mit GPS ausgerüstet ist, wozu der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat ..., werden natürlich auch die Privaten Fahrten erfaßt. Wie soll das sonst gehen? bevor das Fahrzeug übernommen wird noch schnell eine Kfz-Elektroniker-Lehre machen, damit bei Privatfahrten der Sender deaktivert werden kann?

Der Arbeitgeber hat, da es sich um SEIN Fahrzeug handelt (er zahlt schließlich sämtliche Kosten) das Recht, jederzeit zu wissen, wo sich das Fahrzeug befindet. es gibt Firmen, welche Fahrten in bestimmte Länder untersagen (Polen usw.).

Wenn Du mit der Überwachung ein Problem hast, darfst Du jederzeit auf die private Nutzung verzichten, das Fahrzeug jeden Tag am Abend auf dem Firmengelände abstellen und mit Deinem privaten (nicht GPS-überwachten) Fahrzeug nach Hause fahren.