Darf man mit einem Hoverbord auf dem Radweg fahren?
11 Antworten
Wikipedia sagt: "In Deutschland sind E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum faktisch verboten: Da sie motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren, gelten sie als Kraftfahrzeug und sind daher auf Gehweg und Radweg verboten, sie müssten auf die Straße. Für die Fahrt auf der Straße müsste eine Zulassung vorliegen aber die gibt es in der Regel nicht, weil dem Gerät die dafür notwendige Schutzausstattung für den Fahrer und manches andere fehlt.[20] Neben dem Fahren ohne Zulassung kann ggf. zusätzlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen, wenn der Fahrer nicht den Führerschein für die Fahrzeugklasse besitzt, der das E-Board (theoretisch) entsprechen würde."
Also nein: Ein Mann darf (u. a. in Deutschland) mit dem Gerät nicht auf Geh- und / oder Radwegen oder auf Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen fahren.
Nein. Im öffentlichen Verkehr hat das Teil nichts zu suchen.
Hoverbords darf man nur auf Privatgelände fahren.
Hallo viva2908,
Da das Hoverboard ein Fahrzeug ist, welches selbstständig losfahren kann, braucht es eine Zulassung. Da ich nicht vermute, dass dein Hoverboard einen sitz, Spiegel, Blinker, eine amtliche Betriebserlsubnis, Versicherungkennzeichen, usw. hat, darfst du es auf öffentlichem Grund nicht fahren.
ICH ÜBERNEHME KEINE HAFTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ANTWORT!
MfG strakederX
auch 6kmh fahrzeuge sind nichtzulassungsfrei in dem sinn.sie brauchen eine betriebserlaubnis und die gibt es nur wenn sie einmal die tüvhürde genomme haben
Das stimmt so nicht. § 16 Absatz 2 der StVO sagt ganz klar:
Grundregel der Zulassung
... oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
Demnach sind sie "zulassungsfrei".
Ob sie eine Betriebserlaubnis benötigen oder nicht, das steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Gruß Michael
Hallo,
ein Hoverboard ist schneller als 6 km/h und benötigt daher eine Zulassung, die es nicht hat.
Daher darf man es auf öffentlichem Grund und Boden nicht benutzen - somit auch nicht auf dem Radweg und erst recht nicht auf dem Fußweg / Gehweg.
Gruß Michael
Ich lese nur immer, daß die nur auf privaten Gelände genutzt werden dürfen, weil sie keine Zulassung für anderes Gelände haben
Es gibt auch Kraft-Fahrzeuge, die "selbständig losfahren" können und keine Zulassung benötigen - selbst ohne Spiegel, Blinker, etc.
Es kommt darauf an, wie schnell das Kraft-Fahrzeug ist. Bis 6 km/h ist es zulassungsfrei.
Hoverboards sind allerdings schneller und haben keine Zulassung. Somit vollkommen richtig, dass man damit nicht auf "öffentlichem Grund" fahren darf.
Gruß Michael