Darf man zwei Mietverträge haben?
Mein Mann und ich brauchen eine Pause voneinander. Wir haben uns noch nicht für eine endgültige Trennung entschieden, sondern erst mal Trennung auf Zeit. Dafür möchte ich ausziehen und er in der Wohnung bleiben. Mit der Option, wenn es doch funktioniert, wieder in die Wohnung zurück zu kommen.
Jetzt meine Frage: muss der gemeinsame Mietvertrag gekündigt werden oder kann ich zwei abschließen?
7 Antworten
Du darfst eine andere Wohnung mieten.
Ihr könnt dich aus dem Mietverhältnis entfernen lassen.
Du darfst dann aber trotzdem wieder in die Wohnung einziehen, weil eine Ehefrau auch ohne Genehmigung des Vermieters einziehen darf.
Ihr könnt dich aus dem Mietverhältnis entfernen lassen
Das ginge nur mit Einverständnis des Vermieters.
Man darf mehrere Mietverträge haben, ggf. sit in manchen Gegenden einen Zweitwohnsitzsteuer fällig.
Der gemeinsame Mietvertrag muss erst nicht gekündigt werden, aber wenn Du sicher bist dass Du dort nicht mehr wohnen willst und nicht mehr gesamtschuldnerisch haftbar sein willst, dann müsst ihr den Mietvertrag gemeinsam kündigen.
Der MV mit d. Mann bleibt bis zu einer evtl. gemeinsamen Kündigung rechtswirksam bestehen. Daran ändert sich durch deinen Auszug nichts.
Du müsstest dich aber mit deiner Zweitwohnung beim zust. EMA anmelden und möglicherweise eine Zweitwohnungssteuer (an die Kommune) bezahlen
Sofern du das bezahlen kannst warum solltest du das nicht dürfen
Was ist das denn für eine Frage.....Du kannst auch 10 Mietverträge abschließen, wenn Du es Dir leisten kannst