Darf man wenn man den Führerschein B gemacht hat in der Probezeit auch einen Buggy alleine Fahren oder gilt dies nur für Quads?

1 Antwort

Du darfst in der Probezeit alle Fahrzeuge der Klasse B alleine fahren.

Beschränkungen mit eingetragener Begleitperson gibt es nur bei der BF17 Bescheinigung solange der Fahrerlaubnisbesitzer Minderjährig ist, dies hat aber nichts mit der Probezeit zu tun und gilt dort für alle Fahrzeuge welche unter die Klasse B fallen.

Schnell und Simpel so mag ich das (Dankeschön).