Darf man vom Arbeitgeber heimgeschickt werden und die Stunden vom Lohn/Überstundenkonto abgezo
Hallo! Mein diesjähriger Ferienjob ist stark vom Wetter abhängig und es kommt je nach Situation vor, dass wir früher heimgeschickt werden oder kurz vor Arbeitsbeginn ganz abgesagt bekommen. Dürfen uns diese Stunden nach österreichischem Recht vom Lohn abgezogen oder durch Überstunden an arbeitsreicheren Tagen ausgeglichen werden (sprich, ich muss zehn Stunden arbeiten, bekomme für die letzten beiden aber keinen Zuschlag)? Ich will 40 Stunden arbeiten, habe auch einen Vertrag für dieses Ausmaß unterzeichnet und möchte entsprechend bezahlt werden, da ich mir sonst eine andere Arbeit gesucht hätte. Auch für die Überstunden hätte ich gern Zuschläge, da es doch etwas anderes ist, ob man acht oder 10 - 12 Stunden am Stück arbeiten muss - und schließlich habe ich mir keinen Zeitausgleich genommen, sondern mein Chef bestimmt, wann und wie ich arbeite oder frei habe ...
Danke!
1 Antwort
Wenn du einen Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl hast, muss der Arbeitgeber dich auch beschäftigen. Wenn er das nicht kann, muss er dich trotzdem bezahlen. Das Beschäftigungsrisiko ist genau das unternehmerische Risiko, das die Arbeitgeber immer als Argument bringen, wenn sie ihren überhöhten Preise rechtfertigen wollen.