Darf man Videoausschnitte wie z.B. „Nein...Doch....Oh“ oder aus TV Total Nippelboard als Reaction in Youtubevideos benutzen??

2 Antworten

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe)." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Du musst also den Urheber fragen oder dessen Vertragspartner (Filmfirma usw.).

Außer, wenn eine dieser Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen für dich greift.

Gruß aus Berlin, Gerd

Die einen Markenrechte kaufen Sie bei Gaumont die anderen bei Brainpool...

Hast du vielleicht einen Link?

@maxbrooks

Leider nicht, aber jede Produktionsfirma hat eine Public Relations Abteilung, diese gibt Information zur Vergabe von Nutzungsrechten und den jeweiligen Kontaktagenturen (meist Anwaltskanzleien die für die Produktionsfirma tätig sind) heraus.

Wenn Sie Markenrechte erwerben wollen, empfehle ich Ihnen grundsätzlich einen Rechtsbeistand für Markenrechte hinzuzuziehen, ohne Ausnahme, sollten Sie nicht selbst Jurist sein.