darf man vergessene kosten von den nebekosten aufs nächste Jahr einfach drauf schlagen?
hallo, bin ende 2007 umgezogen und habe letztes jahr im dezember die nebekostenabrechnung von 2007 bekommen und hab entsetzt festgestellt, dass ich über das dreifache von dem was ich sonst immer hatte nachzahlen soll. habe daraufhin die Baugesellschaft angeschrieben und habe nun auch endlcih Antwort bekommen. sie haben mir dann alles mögliche an ERklärungen geliefert. ich hatte ihnen bemängelt, dass meine Müllgebühren sich fast verdoppelt haben, aber dabei sind die ja nur um 20 % erhöht worden. daraufhin kam die Erklärung, dass sie im Jahr 2006 zu wenig berechnet haben und das nun bei 2007 mit berechnet haben. Nun meine Frage: dürfen die das überhaupt? Das ist ja schließlich schon 3 Jahre her! Würde mich sehr über Antwort freuen. liebe grüße
5 Antworten

Klares NEIN, vergessene Nebenkosten können in der nächsten Abrechnung nicht umgelegt werden. Der Vermieter darf nur berechnen, was im ABRECHNUNGZEITRAUM angefallen ist. Der Abrechnungszeitraum darf auch nicht beliebig verändert werden und die Dauer eines Jahres nicht übersteigen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat die Abrechnung innerhalb des Folgejahres vorzuliegen, ansonsten braucht der Mieter eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten. Ausnahmsweise darf der Vermieter allerdings diesen Vorlagezeitraum von einem Jahr überschreiten, wenn er selbst die Verzögerung nicht schuld ist (weil z. B. die Heizkostenabrechnung von dem Abrechnungsdienst nicht herbei kam). Bei eigenem Verschulden, also vergessener Umlage der Abfallgebühren oder Teilen davon, besteht eine Korrekturmöglichkeit nicht. Ein Vermieter darf nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten keine höhere Nebenkostenabrechnung nachreichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem veröffentlichten Urteil entschieden. (AZ: VIII ZR 115/04)

Nein, und die Nebenkosten 2007 sind eigentlich Ende 2008 auch schon verjährt. Aber da die Abrechnung noch im Dezember gekommen ist, mußt Du sie auf alle Fälle zahlen (also die von 2007), gegen den Rest solltest Du Widerspruch einlegen und Dich beim Mieterbund beraten lassen.

Sie hat doch die Nebenkostenabrechnung 2007 im Dezember 2008 bekommen - da ist noch nichts verjährt!

Ja, habe ich beim nochmaligen Lesen der Frage auch festgestellt... War etwas schnell mit der Antwort!

Also sicher bin ich mir nicht aber ich denke mal nicht ist ja ihr problem warst du schon mal beim anwalt um mal nachzufragen? oder es gibt auch den so genannenten mieterbund vieleicht können die dir ja weiterhelfen

habe mich noch nicht wegen einem mieterbund schlau gemacht.ist vielleicht ne blöde frage,aber muss man da nicht mitglied sein? hab auch schon an nem anwalt gedacht, aber den muss ich ja dann auch bezahlen, dann kann ich auch gleich die 240 € an die Baugesellschaft zahlen. weiß nicht wie viel ein awalt für sowas nimmt. war noch nie bei einem...

Dann geh zur Verbraucherzentrale oder ruf dort an das kostet meist nicht mehr als nen zehner

da hab ich auch schon dran gedacht, nur blöd, dass man dafür n termin braucht und ich soll das geld eigentlich schon heute bezahlen.tja...

na erlich gesagt hättest du dir da eher gedanken machen sollen und sowas nicht auf die lange bank schieben

Wende dich mal an den Mieterschutzverein, mir ist aber was von zweijahresfrist im Kopf!

nein, daß geht nicht. Nur kosten von 2007 sind umlagefähig - auf keinen Fall die für 2006. Wehrt euch.
Jetzt hast du noch nachträglich was dazu geschrieben - damit hat sich meine Antwort erübrigt!