Darf man Urlaub aus der Ausbildung bei einer Übernahme mitnehmen?

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Grundsätzlich müssen Sie den Urlaubsanspruch, den Sie während Ihrer Ausbildung erworben haben, bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses abbauen. Können Sie den Urlaub aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen nicht nehmen, muss der Arbeitgeber Ihnen den Urlaub abgelten.

Wenn der Arbeitgeber großzügig ist, dürfen Sie den Urlaub aus der Ausbildung bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mitnehmen. Erzwingen können Sie das allerdings nicht.

Peter Kleinsorge

Der Resturlaubsanspruch bleibt erhalten.

Bei der Frage des Urlaubs sind das Ausbildungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis als Einheit zu betrachten (wenn es dazwischen keine Unterbrechung gegeben hat). Einen möglichen Resturlaub aus dem Ausbildungsverhältnis nimmt der Ex-Azubi also mit ins neue Arbeitsverhältnis. Was nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nicht möglich ist: eine finanzielle Abgeltung des Azubi-Urlaubs nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz – auch wenn sich das Arbeitsverhältnis direkt an die Ausbildung anschließt.

http://www.perspektive-mittelstand.de/Ausbildung-Uebernahme-von-Azubis-darauf-sollten-Arbeitgeber-achten/management-wissen/3441.html

Generell geht das eigentlich nicht, denn der Ausbildungsvertrag endet dann und die dir zugesicherten Urlaubstage müsstest du eigentilch vor Ende nehmen.

Ich allerdings habe das mit meinem AG abgesprochen, bei mir war es kein Problem, dass ich den Urlaub aufgeteilt hab und quasi den urlaub aus dem Ausbildungsverhältnis im Arbeitsverhältnis erst genommen hab.

Also spreche mit deinem Chef, ob das möglich ist.

Mit der bestandenen Prüfung ist Dein Ausbildungsverhältnis und somit auch der -vertrag beendet, d.h. Du mußt Deinen Resturlaub genommen haben, da Du anschließend einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst.

Generell gelten die Verträge, die man vor Beginn der Ausbildunbg geschlossen hatte. Da muss dies bereits geregelt sein. Falls man die Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit betrachtete und der Übergang nahtlos wäre, dann müßte man auch den Urlaubsanspruc unter Einhaltung der üblichen formalitäten mitnehmen können. Frag doch am Besten im Personalbüro oder beim Betriebsrat, wenn du in denen Verträgen nichts darüber findest.