Darf man trotz "keine Werbung-Schild" eine nicht redaktionell erstellte Zeitung einwerfen?

RECHTSLAGE REDAKTIONELLE ZEITUNG - (Recht, Zeitung, Posteinwurf)

3 Antworten

Dass dieses Ballt nicht eingeworfen werden darf muss der erweiterte Aufkleber "keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen" am Briefkasten sein. Solche Aufkleber gibt es auch zu kaufen.

Eine Kirchweih Zeitung wird vermutlich trotzdem eingeworfen, weil der Veranstalter denkt, dass es die Bewohner interessiert, da es ja nur einmal im Jahr ist. Aber rechtlich gesehen, kannst du dich bei demjenigen, der für die Verteilung verantwortlich ist, beschwerden.

Naja da hast du ja deine Antwort.
Wenn in der Zeitung auch keine Werbung enthält gilt es wohl eher als Informationsblatt. Außerdem, wenn die Zeitschrift direkt an die Bewohner adressiert ist, gilt das Schild sowieso nicht.

blackcoon 
Fragesteller
 28.08.2017, 08:38

Die Zeitung ist nicht an jeden einzeln adressiert. 

Du hast die Antwort ja schon gegeben. Mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass Du meinst, dass das Kirchweihblatt eine nichtredaktionelle Zeitung ist. Das stimmt nicht, da es ja Texte beinhaltet, die eben keinen werbenden Inhalt habne.

Das heißt: Ihr dürft die Dinge da einwerfen, wo nicht explizit "Keine kostenlosen Zeitungen" steht. Und wer sich dann beschwert, dass er keine bekommt, dem ist nicht mehr zu helfen.

blackcoon 
Fragesteller
 28.08.2017, 08:37

Redaktionell heisst, dass das die Ausgabe von einem Journalisten verfasst wurde. Das ist hier nicht der Fall. Mit Werbung hat das daher nichts zu tun. 

tinalisatina  28.08.2017, 09:44
@blackcoon

Nein, das tut es eben nicht. Jeder kann Journalist sein (soweit er schreiben kann). Und doch: Es hat gerade mit Werbung zu tun. Weil die kostenlosen Zeitschriften nicht umsonst auch "Anzeigenblätter" heißen.