Darf man theoretisch nackt auf der Straße rumlaufen?

14 Antworten

Ja, theoretisch schon, es ist nicht per se verboten. 

Praktisch kann es bei purer Nacktheit und sonst normalen Verhalten Ärger mit der Polizei und/oder Ordnungsamt geben und wird meist mit einem Platzverweis versehen oder als Ordnungswidrigkeit als Belästigung der Allgemeinheit (Grober Unfug)  verfolgt.

Wenn du aber "sexuelle Handlungen" vornimmst (dich befriedigst, mit jmd Sex hast oder sonst was) kann es als Erregung öffentlichen Ärgernisses oder als Exhibitionistische Handlung gemäß §183 stgb sein


Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_öffentlichen_Ärgernisses#Definitionsproblem
https://de.wikipedia.org/wiki/Belästigung_der_Allgemeinheit
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

Es gibt meines Wissens in der Bundesrepublik kein Gesetz gegen Nacktheit, nur gegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das erstere zieht oft letzteres nach sich, deswegen ist es gewissermaßen riskant, auf der Straße nackt herumzulaufen.

Hallo Tomlinson,

es ist tatsächlich weder erlaubt, noch explizit verboten. 

Solange dich dabei niemand sieht, bzw. sich niemand dadurch gestört oder belästigt fühlt, wird da auch nichts passieren. Aber die Chance/Gefahr, dass es eben jemanden stört, ist leider sehr hoch.

Und genau dann wäre es eben Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und das wäre dann eben nicht erlaubt.

LG Sascha

Ja, solange sich daran niemand stört (was ziemlich unwahrscheinlich ist).

hmm ich störe mich eig. auch wie sich manche anziehen. warum ist denn das erlaubt?

@Aseiir0n

Auch durch die Wahl der Kleidung kannst du u.U. ein öffentliches Ärgernis hervorrufen.

@tryanswer

Das ist so nicht korrekt. Denn mit §183a wird nur erregendes im Sinne einer sexuellen Handlung bestraft.

@TUrabbIT

Richtig, es gibt aber auch ein großes Angebot an entsprechender Kleidung, die man in der Regel nur in einschlägigen Lokalitäten, Studios oder bestimmten Events trägt.

Er/Sie meinte, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich niemand daran stört

Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und daher nicht erlaubt.