Darf man Straßenkünstler fotografieren und ins Internet stellen?

4 Antworten

Könntest sie ja direkt fragen...

Ohne Erlaubnis solltest du nichts posten.

Hallo Dude...,

ich bin nun kein Jurist und darf dir hier keine "juristische Beratung" geben. Jedoch denke ich, dass deine Situation nicht per se einem "Kunstanspruch" (KuG) des Fotos genügt oder der Straßenakteur damit nun nicht zwangsläufig zur "Person der Zeitgeschichte" wird. Wohl aber dürfte so ein Foto alleine schon die Persönlichkeit des Fotografierten berühren...! http://www.rechtambild.de/

Ergänzend dazu nun ein sehr neues, europäisches Gesetz, die DSGVO, Datenschutzgrundverordnung. https://m.youtube.com/watch?v=5SR5OhGJOYo.

Ganz pauschal wird man dir die ungenehmigte Nutzung, Veröffentlichung weltweit im Internet, sehr sicher NICHT zusprechen können. Zur Nutzung/Veröffentlichung eines Portraits braucht es meines Erachtens IMMER die gesonderte Einverständniserklärung und eben Nutzungsrechtsübertragung des Fotografierten!

gemäß §23 KunstUrhG brauchst du dafür keine Erlaubnis der Künstler

Jackie251  02.08.2018, 10:09

Wie kommst du darauf?

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Absatz 1.

1 trifft nicht zu, ein Straßenkünstler ist keine Person der Zeitgeschichte

2 trifft nicht zu, der Straßenkünsler ist kein Beiwerk sondern der Bildinhalt

3 trifft nicht zu, wenn es kein Straßenfest oder ähnliches ist. Ein Strassenkünstler ist definitiv keine "Versammlung / Aufzug"

4 trifft nicht zu, oder welchen wichtigen Beitrag zu Kunst sollten Fotos von einem Straßenkünstler beitragen!?
Dein Intessse DICH bekannt zu machen ist viel größer, als der Beitrag zur allgemeinen Kunst.

Und Absatz 2 hebt Absatz 1 sogar schon wieder auf, wenn die Abgebildetet Person eine vernünftige Begründung findet.

GammaFoto  02.08.2018, 11:00
@Jackie251

Nr. 3. 

Ein Straßenkünstler ist ein "ähnlicher Vorgang"

miezepussi  02.08.2018, 15:43
@GammaFoto

Ein Künstler ist kein Vorgang

GammaFoto  11.08.2018, 02:06
@miezepussi

die Aufführung ist ein Vorgang. 

miezepussi  11.08.2018, 05:24
@GammaFoto

In dem Gesetz ist von einem „Aufzug“ nicht „Aufführung“ die Rede.

Selbstverständlich darfst du das, sofern die abgebildete Person zugestimmt hat, natürlich schriftlich.