Darf man so viele Bausparverträge abschließen wie man gerne möchte?

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Man kann so viele abschließen wie man will, was aber in der Praxis keinen Sinn macht. Der Vorteil bei Bausparverträgen kann auch gleichzeitig der Nachteil sein, nämlich die schnelle Tilgung. Vorteil einer schnellen Tilgung ist, dass ds Darlehen schnell abbezahlt wird und man somit weniger Zinsen bezahlt. Durch die schnelle Tilgung sind die Raten nach Zuteilung des Darlehens nicht zu verachten und meist nur für bessere Einkommen geeignet. Bei einem Bankdarlehen ist im Normalfall die Tilgung geringer, allerdings das Gesamtdarlehen dadurch teurer. Dies kommt den Leuten entgegen, die sich nur eine geringe Zins- und Tilgungsrate leisten können und längere Laufzeiten in Kauf nehmen müssen.

Es gibt Kontomodelle mit einer Tilgung von z.B. 4,0 °/oo p.M. auf die Bausparsumme. Das beudetet bei einer BSS von 100,0 TE und einem angesparten EK von 50,0 TE eine monatl. Rate von 400,00 Euro. Ich denke das geht eigtl.

Man sollte bei den Niedrigzinsmodellen aufpassen. Dort können auch mal Tilgungssätze von 8,0 °/oo möglich sein. Diese eignen sich in der Regel nicht bei einer Baufinanzierung ( es sei den der Kapitaldienst gibt es her). Diese dienen dann eher für Renovierungen oder für den Kauf eines Autos.

Jede Bausparkasse hat Tarife, wo man auch weniger und länger tilgen kann.

Also abschließen darf man so viele Bausparverträge wie man möchte.

Man kann aber auch einfach einen BSV mit einer sehr hohen Summe abschließen. Es ist halt immer die Frage wie sinnvoll das ist. Immerhin ist in der Regel eine Abschlussgebühr zu zahlen, welche sich nach der Bausparsumme richtet.

Sinnvoll kann das aber z.B. sein, wenn man das erstandene Recht vererben möchte. So kann eine Person z.B. heute einen BSV abschließen und sich einen niedrigen DL-Zins sichern. Dieser wird nun einfach bespart so lange man lebt. Der BSV kann an eine begünstigte Person vererbt. Damit hat dieser auch das Recht geerbt z.B. ein Darlehen für beispeilsweise 3,25 % aufzunehmen. Egal wie dann irgendwann in 30 Jahren mal der Zins steht. Voraussetzung ist lediglich das erreichen der Mindessparsumme und der notwendigen Bewertungszahl. Wenn man nun drei Enkel hat kann man auch gerne drei BSV abschließen und jedem einen vererben. (Das ganze gilt nicht für Wohnriestermodelle).

Zur Förderung: Es gelten zum einen die Forderbedingungen zu Riesterverträgen zum anderen die Höchstfördergrenzen für die Arbeitnehmersparzulage (9,0% auf max. 470,- p.a.) bzw. die Wohnungbauprämie (8,8 % auf max. 512,- p.a.). Bei verheirateten das Doppelte, wobei die Einkommensgrenzen zu beachten sind.

Bei Interesse per Mail melden ;-)

Prinzipiell gibt es keine Einschränkung! Ich empfehle, je nach Planung, evtl. mehrere Kleine statt einen Großen.

Teilungen laufen als Vertragsänderungen und haben oft Nachteile.

Da die Abschlussgeb. meistens 1 % beträgt, ist die Stückelung egal.

Ich empfehel Wüstenrot mit 1,60 % Darlehenszinsen Gruß Michael 02651/73001

Teilungen kosten zwar eine geringe Gebühr. Man hat aber bei Teilungen in Verträge mit und ohne Guthaben die Möglichkeit, den Vertrag ohne Guthaben neu zu gestalten, in dem man in einen neuen günstigeren Tarif wechseln kann, falls man bauen oder sparen will. Das geht bei mehreren kleinen Verträgen dann nicht. Die Tarife sind fest, es sei denn, man hat einen variablen Tarif gewählt.

sorry, aber so ähem ( zensiert ), kann jemand gar nicht sein . Rechnet doch mal so einen Bausparvertrag nach ! Da ist die Kompfkisserltechnik noch besser. Eingezahlte Beiträge abzüglich Abschlussgebühr, abzüglich Kontoführungsgebühr, abzüglich einer eventuellen Zeitschrift, danach noch einen lächerlichen Zins, Wohnungsbauprämie gibts eh nicht mehr, also, was solls, so kann man es auch spenden. Und beim Darlehensantrag benötigt man eh die nötigen Unterlagen bzw. Vorrausetzungen.

Jede Bausparkasse hat verschiedene Tarife. Es gibt welche, die sich fürs Sparen eignen mit hohen Sparzinsen und welche, die sich für ein späteres Darlehen eignen mit niedrigen Darlehenszinsen. Und es gibt Tarife, in denen man wechseln kann, wenn sich an der geplanten Verwendung etwas ändert.

du kannst soviel abschliessen wie du willst,bekommst aber nur einen vom staat bezuschusst.

Das stimmt nicht ganz. Es werden bei Einzelpersonen Aufwendungen jährlich ab 50,00 Euro bis zu 512,00 € vom Staat (WoP) bezuschusst. Dabei ist es egal, ob dieses Geld auf mehreren Verträgen gespart wird. Hat man auf einem Vertrag 400,00 Euro angespart und auf einem zweiten 112,00 Euro, bekommt man auf beide Verträge die Prämie.

Abschließen kann man soviele Bausparverträge, wie man möchte.