Darf man sich nachträglich aus einer Wohnung abmelden?
Ich habe mich in einer Wohnung in Berlin angemeldet und gleichzeitig meldete ich die alte Wohnung ab. Nur später habe ich bemerkt, dass man mich nachträglich abgemeldet hat. Das Datum der Abmeldung sollte Juni 2015 sein, und der Beamte stellte das Jahr 2007 (ein Mißverständnis vielleicht). Darf das Bürgeramt überhaupt sowas machen? Wie kann ich das aktuelle Datum der Abmeldung jetzt bekommen (Jahr 2015)?
4 Antworten
Sieht nach Tippfehler aus (Für die Nörgler: Auf Bürgerämtern sitzen auch nur Menschen!). Teile dem Amt den Fehler mit und verlange die Korrektur der Meldedaten.
Zur generellen Frage: Darf einen die Gemeinde (Einwohnermeldeamt, meist "Bürgerbüro" oder "Bürgerservice" genannt) abmelden? Ja! Sie müssen in manchen Fällen sogar! Grundlage ist §6 Bundesmeldegesetz (BMG). Wenn amtliche Briefe nicht zugestellt werden können oder ein Nachbar/ der Vermieter der Behörde einen Auszug meldet, geht der Gemeindevollzugsdienst vor Ort, schaut ob ein Klingelschild vorhanden ist und was die Nachbarn sagen. Kein Klingelschild & Nachbarn sagen "der wohnt da nicht mehr " hat als Folge eine Abmeldung von Amts wegen.
Aber wie gesagt, in deinem Fall tippe ich auf Tippfehler.
Falls das Datum der Abmeldung so wichtig für Dich ist, dann müsstest Du beim Bürgeramt nachfragen. Ansonsten kannst Du auch immer noch den neuen Mietvertrag als Hinweis dafür nehmen, dass Du seit dem Zeitpunkt x in einer neuen Wohnung lebst :)
Wie kann ich das aktuelle Datum der Abmeldung jetzt bekommen (Jahr 2015)?
Hingehen und Änderung beantragen.
Die Abmeldung wäre nicht einmal nötig gewesen, so lange du eine neue Wohnung in Deutschland beziehst. Daher würde ich mir darum einfach keine Gedanken machen, denn das Wichtigste hast du ja schon getan: Du bist in deiner neuen Wohnung in Berlin ordnungsgemäß gemeldet.
Damit hast du die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und der Rest ist irrelevant.
ich verstehe dein Anliegen nicht so ganz .......wenn man auszieht muß man sich nicht in der alten Wohnung ABmelden ...... man muß sich nur in der neuen Wohnung ANmelden und das hast du ja getan ................aber wenn das soo wichtig für dich ist dann geh nochmal zum Bürgeramt und kläre das ab ...
Aus Neugier: dürfen die Bürgerämter doch sowas? Ich dachte, dass spätestens 2-3 Monate nach dem Auszug muss man sich abmelden. Und jetzt sieht es so aus als ob ich 7 Jahre später mich abgemeldet habe. Auf dem Formular der Abmeldung steht das aktuelle Datum (Juni 2015) und als Datum der Abmeldung das Jahr 2007... Ist irgendwie komisch :(Das Problem ist ja, dass ich möchte nicht 7 Jahre Lücke zwischen meinen Anmeldungen haben..