darf man seiner tochter rechtlich gesehen einen jungennamen geben?

6 Antworten

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In Deutschland ist die Wahl des Vornamens verhältnismäßig eingeschränkt. Das Standesamt entscheidet bei der Anmeldung, ob der von den Eltern gewünschte Vorname das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt. Das ist natürlich eine sehr ungenaue Maßeinheit und manchmal auch eine Frage des persönlichen Geschmacks. Da immer mehr Eltern nach einem einzigartigen und originellen Namen für Ihr Kind suchen, endet der Vornamen-Streit zwischen Eltern und Behörde nicht selten vor einem Gericht. Das muss sich zwischen zwei Prinzipien entscheiden: Einerseits dürfen in Deutschland keine Familiennamen, geographischen Namen oder Adelstitel als Vornamen eingetragen werden. Andererseits kann man Namen geltend machen, die irgendwo auf der Welt als Vornamen geläufig sind. Eine klare Bestimmung gibt es also nicht. Aber es gibt immerhin einige Richtlinien und Leitfäden, unter anderem auch durch Gerichtsurteile. Hier ein paar allgemeinere Grundregeln:

• Der Vorname des Kindes muss das Geschlecht erkennen lassen. Kim beispielsweise kann ein Junge oder ein Mädchen sein, deshalb braucht das Kind einen zweiten Vornamen, der eindeutig auf ein Geschlecht hinweist.

• Vornamen dürfen nicht beleidigend oder lächerlich sein. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht des Kindes.

• Zwölf Vornamen sind zuviel und müssen auf fünf begrenzt werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

• Die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens ist zulässig, Koseformen dagegen nicht. Tina ist eine Kurzform von Katharina, Trinchen wäre die Koseform.

• Biblische Namen mit negativer Assoziation sind nicht erlaubt, Heiligennamen und andere Namen aus der Bibel dagegen schon. Kain und Judas werden also nicht anerkannt. Aber Jesus darf man sein Kind inzwischen nennen, auch weil es ein in Spanien und Südamerika geläufiger Name ist. Mit zweitem Namen dürfen auch Jungen Maria heißen, wenn das den Eltern gefällt.

• Markennamen, Adelstitel, Orts- und Städtenamen sowie Familiennamen sind nicht zulässig. Allerdings ist beispielsweise Anderson bei uns ein Familienname, in Schweden aber ein Vorname. Daher darf man seinem Kind diesen Namen geben. Auch bei den Markennamen gibt es Ausnahmen. Beispielsweise wurden schon Kinder Persil oder Sunil benannt. Auch Markennamen, die mit Vornamen identisch sind, dürfen dem Kind gegeben werden.

• Die Schreibweise des Namens ergibt sich aus den Regelungen der Rechtschreibungen. Ein Vorname aus einer fremden Kultur ist mit den entsprechenden Akzenten oder Sonderzeichen zu versehen.

Deine Freundin hat Recht. Aus dem Namen muss man ersehen, ob es sich um eine weibliche oder männliche Person handelt.

aber es gibt ja auch namen für beide, z.b. robin :D

@Kecab

ist doch süß :DD

@kekskindadidas

Robin kenne ich nur für Jungs. Wenn es sich aber um einen Namen handelt, den beide Geschlechter haben können, dann muss ein Zweitname her, der einwandfrei das Geschlecht erkennen lässt.

in DE hat man kein völliges wahlrecht. es darf dem kind keine nachteile bringen. und die tochter MANFRED zu nennen (und vielleicht noch nen manta-fuchsschwanz umhängen) ist grausam.

es gibt diverse unisex namen doch die kannst du an einer hand abzählen ....

bestrafe deine tochter nicht fürs leben!!!!

ich denke mal klare männernamen werden nicht gehen, abgelehnt von zuständige behörde. aber es gibt ja auch namen die für beide gehen z.b. sandy, dominik ...

schaetz schon aber deiner tochter taetest damit wirklich keinen gefallen die wuerde ausgelacht werden... ausserdem wenn sie mal heirtet wird dann manfred + zb markud szehen und das wuerde schwul klingen