Darf man sein Fahrrad im Hausflur abstellen?...

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Fahrräder darf der Mieter sowohl in seiner Wohnung als auch in seinem Keller unterstellen, weil von einem Fahrrad keine Gefahr für die gemieteten Räume ausgeht. Im Hausflur, Kellergang usw. darf ein Fahrrad grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters abgestellt werden, es sei denn, dass anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist. Dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof (AG Charlottenburg GE 82, 87). Wesentlich ist aber, dass die übrigen Hausbewohner nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden (LG Hamburg WM 92, 188).

Ja, das steht in der Hausordnung. Wenn der Hausmeister das so sagt....wird es vermutlich stimmen. Stell Dir vor, jeder stellt sein Rad da ab....wo sollen dann die Kinderwagen und Rollstühle bleiben??

Das regelt die Hausordnung, und falls das da drin steht, musst Du Dich fügen.

Wenn es wirklich nicht im Weg steht und die Sicherheit nicht beeintraechtigt, DARF der Vermieter (oder ein Vertretungsberechtigter) dir das erlauben. Er muss aber natuerlich nicht, schliesslich ist es SEIN Hausflur und nicht deiner. Er kann seinen Rasenmaeher ja auch nicht einfach so in deinem Wohnzimmer parken, nur weil er damit keine Fluchtwege einengt.

Gruss DerCAM

Dies regelt der Vermieter in der Hausordnung! Ist es untersagt dann musst du dies folge leisten! Ist es nicht untersagt dann ist es wahrscheinlich erlaubt!