Darf man Screenshots von gelöschten Tweets veröffentlichen?

4 Antworten

Nicht auf das technische Verfahren der Herstellung einer Kopie kommt es an (hier: eine elektronische Bildschirmkopie; möglich wäre auch eine Fotografie oder ein Abschreiben von Texten oder ein Abzeichnen von Bildschirminhalten), sondern auf die Inhalte, die auf dieser Kopie zu sehen sind.

Wenn darauf § 2 Geschützte Werke im Sinne des UrhG zu sehen sind, also zum Beispiel geschützte Sprachwerke, bräuchte man für eine öffentliche Zugänglichmachung eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Rechte-Inhaber an den Werken, sonst ist mit

einem § 109 Strafantrag zu rechnen wegen § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

und mit einer Klage oder einer § 97a Abmahnung wegen einem § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Denn auch für bereits veröffentlichte und bereits verbreitete Werke gilt UrhG § 15 Allgemeines!

Außer, es greift eine dieser Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen.

Und dann gibt es neben dem Urheberrecht noch das Persönlichkeitsrecht aller von einem Tweet betroffenen Personen. Auch hier sind Abmahnungen und Klagen auf Unterlassung und auf Schadensersatz möglich.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, die gibt es. Es hat ja einen Grund, warum etwas gelöscht wurde.

Da existiert doch aber kein juristischer Konflikt

@Nutzer497

Das sagst DU...

Ich behaupte, dass das kein Problem ist, da die Person es ja öffentlich hochgeladen hat und du dich nicht als die Person ausgibst.

also erstmal habe ich kein Fachwissen deswegen bin ich nicht komplett sicher, meiner Meinung nach dürfte da eigentlich kein Problem sein wenn man den Verfasser nicht erkennen kann