Darf man Sachen aus dem 3D Warehouse in Sketchup veröffentlichen?

2 Antworten

Das ist alles geregelt in UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.

Welche Rechte der Urheber eines geschützten Werkes (falls es denn geschützt ist!) oder dessen Firma dir einräumen, das muss irgendwo stehen. In der Regel steht es in den AGB auf der Website der Firma.

Wenn dort nichts steht, hast du keine Rechte. Ansonsten genau die Rechte, die dort beschrieben sind. Oder mehr, wenn du mehr vereinbarst mit dieser Firma.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

bei der Nutzung in Spielen (kommerziell??), insbesondere bei Veröffentlichungen besser nachschauen. Ich hätte da Bedenken. Unabhängig, ob Du die Quelle mit angibst.

Geld will ich dafür nicht haben.