Darf man rein rechtlich zum Essen gezwungen werden?

4 Antworten

Es kommt doch darauf an, ob Du generell überhaupt nichts essen willst oder ob Du einfach zu bestimmten Tageszeiten nichts essen willst.

Um vollkommen leistungsfähig sein zu können, braucht Dein Körper Energie. Und die erhält er nun einmal durch feste Nahrung und nicht nur durch Wasser. Und wenn Dein Körper für eine Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation - was ja nicht gerade eine einfache Arbeit ist - nicht voll leistungsfähig ist, dann kann Dich der Leiter als "nicht einsatzfähig" einstufen und Dir die Arbeit untersagen.

Grundlegend liegen hier zu wenig Informationen vor. Wie gesagt: Wenn Du sagst, Du isst am Liebsten morgens und abends, aber dafür tagsüber nichts, dann kann das der Einsatzleitung vollkommen egal sein. Denn wann Du Dein Nährstoffe zu Dir nimmst, kann Dir überlassen bleiben. Wichtig ist nur, dass Du sie zu Dir nimmst und nicht bloß einmal am Tag eine halbe Scheibe trockenes Brot isst.

Meiner Meinung nach ja. Der Einsatzleiter hat so eine Art Hausrecht und kann festlegen, wen er wo einsetzt oder nicht.

Und wenn dann ein klapperdürres Mädchen kommt, die den ganzen Tag nichts isst und aussieht, als würde sie gleich umkippen, dann hat er das Recht (und sogar die Pflicht), die Dame nach Hause zu schicken. Zu ihrer eigenen Sicherheit.

(Das soll jetzt nur ein Beispiel sein, denn ich weis weder dein Alter, Gewicht und nicht mal, ob du weiblich bist)

Volltreffer. Guck ins Profil.

@Bitterkraut

Danke dir. Hatte also wieder mal nen guten Riecher. ;)

Zum Essen direkt kann dich niemand zwingen.

Aber wenn die Organisation der Meinung ist, das du nicht voll Einsatzfähig bist, ist es sogar ihre Pflicht dich von deinen Aufhaben zu entbinden. Das hat ja nichts damit zu tun dich zum Essen zu zwingen.

Dass man jemanden gänzlich nicht zum Essen zwingen kann, würde ich so nicht sagen.
Man kann sicherlich das Essen verweigern. Aber ab dem Punkt, wo es lebensgefährliche Züge annimmt, wird es Maßnahmen geben, um dem Körper Nährstoffe zuzuführen. Und das ist ja grundlegend gegen den Willen desjenigen, der nichts Essen will. Und somit liegt auch ein unmittelbarer Zwang vor. Die Rechtsprechung macht es sich oftmals leicht und spricht den Menschen in solchen Situationen die Zurechnungsfähigkeit ab. Und somit liegt dann eigentlich kein Zwang mehr vor, da kein Wille mehr da ist, der gebrochen werden kann.
Ich hatte auch schon im Bereich des Suizids darauf hingewiesen, dass das eigene Leben, nicht disponibel ist, d.h. der (gesunde) Mensch soll nicht selbst darüber entscheiden können, ob er stirbt oder lebt. Das hat Folgen für den Bereich der unterlassenen Hilfeleistung.

Wenn er wirklich nicht mehr so gut mitarbeitet als sonnst, ja