Darf man rechts überholen an einer Ampel?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hmm ich glaube so lange der keinen Beweis hat, kannst du es nur abstreiten, dann passiert dir nichts.

Aber im normalfall darf man natürlich nicht rechts überholen.

was denn abstreiten ? der Frager hat doch gar nichts beschrieben.

@bergquelle72

Sehr richtig, bergquelle

Doch: Jemand will ihn anzeigen. Und für den schaut es schlecht aus, wenn er keinen Beweis liefert dass der Fragensteller etwas unerlaubtes gemacht hat. Oder?

Recht überholen ist verboten. 

Es gibt jedoch Situationen, in denen es erlaubt ist, rechts an einem Fahrzeug vorbei zu fahren. Beispielsweise im Kolonnenverkehr, wenn zwei Spuren unterschiedliche Ziele haben oder im Stadtverkehr.

Nun kannst du selbst einschätzen, was wohl ziehen wird.
Soll er dich doch anzeigen, wenn es tatsächlich weiter verfolgt wird, steht früher oder später vermutlich Aussage gegen Aussage.

Was genau passiert bei Aussage gegen Aussage? Wird dann die Glaubwürdigkeit geprüft oder einfach die Anzeige abgelehnt?

@F4ILURE

Im Zweifel für den Angeklagten. Die Anzeige würde fallen gelassen. Aber mach dir keine Sorgen wegen einer Anzeige, die kommt kaum zustande.

Man darf nicht rechts überholen, aber man darf die rechte Fahrspur benutzen. Aber es gibt natürlich Menschen mit Blockwartmentalität, die meinen, ihre Mitmenschen erziehen zu müssen. Ignorier den Idioten. Wenn er unbedingt eine Anzeige machen will, lass ihn.

Er ist aber an einer roten Ampel vor gefahren. Das ist nicht einmal überholen. Das darf man in jedem Autobahnstau, wenn die Geschwindigkeit unter 60km/h liegt auch.

@ohwehohach

Ja, natürlich. Ich finde es nur immer apart, dass es tatsächlich Menschen gibt, die kilometerweite Umwege in Kauf nehmen, um jemand anderen zurechtweisen zu können. Das ist sogar albern, wenn man im Recht ist, ganz zu schweigen vom Gegenteil.

@ohwehohach

... wie kommst du denn zu der Weisheit? Wo steht das?

Weil etwas meist geduldet wir ist es noch längst nicht erlaubt!

Das ist nicht geduldet, sondern erlaubt! Solange man nicht schneller als 60 und nicht mehr als 20 kmh schneller als der überholte fährt, darf man rechts überholen. Gerade bei getrennten Fahrstreifen ist das der Fall, egal ob beide Streifen geradeaus gehen oder einer für geradeausfahrer und der andere für rechtsabbieger ist.

Habe gerade in den anderen Kommentaren erst gesehen, dass OP Motorrad gefahren ist. in dem Fall darf er natürlich nur rechts überholen, wenn er einen anderen Fahrstreifen benutzt, als das Auto!

Du mußt die Situation schon genauer beschreiben. "habe mich rechts neben ein Auto an einer roten Ampel gestellt. " reicht sicherlich nicht aus, um zu klären was da war. Dafür kannst Du das mit "tanken" nach hause fahren" weglassen, das ist für die Verkehrssituation unerheblich.

Genau das gleiche, was ich schon sagte.

Auf der rechten Seite konnte man in eine andere Straße abbiegen, also war dort eine Spur geradeaus und eine Rechtsabbieger Spur. Habe mich noch auf die Spur geradeaus rechts neben ihm gestellt.

@F4ILURE

Du hast Schwierigkeiten Dich verständlich auszudrücken.

Es waren zwei Spuren. Eine Geradeaus , eine Rechtsabbieger. Du hast Dich auf die Geradeausspur gestellt neben einem der schon da stand ? So breite Spuren gibt es doch gar nicht.  Oder waren es doch drei Spuren ?

@F4ILURE

Wenn es eine Spur für geradeaus und eine für Rechtsabbiegen gab und Dich dich neben ihn auf die Geradeausspur gestellt hast, dann hat er Recht.

@bergquelle72

Es waren nur zwei Spuren. Ich war zwar schon knapp neben der gestrichelten Linie, stand aber noch auf der Geradeausspur.

@F4ILURE

Dann ist sein Ärger verständlich, dann hast Du ihn abgedrängt.

Wie ging es weiter ???? Nun komm doch endlich mal zur Sache ?

§ 37 (4) StVO: Im Bereich von Ampeln, oder, wie der Gesetzgeber sie nennt, "Lichtzeichen", darf rechts schneller gefahren werden als links.

Also gaaaanz entspannt. Du hast nichts falsch gemacht.

Vielen Dank, endlich jemand der sich auf die Frage konzentriert und nicht kritisiert was ich noch in die Frage hätte reinpacken können. Gilt das denn auch wenn ich auf der gleichen Spur fahre?

@F4ILURE

Ahhhh, du warst mit einem Zweirad unterwegs. Dann leider nicht.

@F4ILURE

Du hast es nicht gerafft oder? Die Antwort auf die Frage kann man nur geben, wenn man weiß, wie die Straßenführung ist!! Kannst Du das nicht verstehen? Man sieht ja schon an Deiner Frage, dass das wichtig ist. Natürlich gilt das nicht, wenn Du auf der gleichen Spur fährst!

Du darfst als Motorradfahrer nicht einmal neben einem anderen Fahrzeug auf einer Spur fahren, egal ob Ampel oder nicht, auch wenn du schmaler bist.

Also ja, der Autofahrer hat Recht!

@F4ILURE

Aber da er(archibaldesel)  geantwortet hat, ohne die Situation zu kennen, die Du verschwiegen hattest, ist diese Antwort FALSCH.

Denn § 37 (4) geht von zwei gleichberechtigten gleichgerichteten Fahrspuren aus. Die hat es ja nach den Informationen, die wir mühselig aus Dir rausgefragt haben, nicht gegeben.

FALSCH!! Lies alle Kommentare. Er hat sich mit einem Motorrad rechts neben ein Auto auf einer Spur an die Ampel gequetscht. Das darf er nicht! Es darf nur dann rechts schneller gefahren werden als links, wenn es eine rechte und eine linke Fahrspur gibt - und die gab es hier nicht.

Er hat also alles falsch gemacht!