Darf man Punkte bekommen für einen Anhänger der auf dem Privatparkplatz mit abgelaufenem TÜV steht?

6 Antworten

Die Frage taucht immer wieder auf, und es gibt nur eine Antwort:

Für ein Fahrzeug, das ein eigenes amtl, Kennzeichen führen muß und HU pflichtig ist, greift der §29 StVZO und der greift auch auf Privatgelände oder in der Garage, solange das Fahrzeug zugelassen ist und sich im Geltungsbereich der StVZO befindet. Nur die Verbringung ins Ausland setzt die Vorführpflicht aus.

Siehe §29 StVZO: § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger.

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

  1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,

  2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

... KEINE weiteren Ausnahmen.

Ein Gesetzestext ist so zu lesen, wie er geschrieben wird, alles andere "gilt nicht auf Privatgeände, im Keller, in der Garage, für auf Anhängern transportierte Fahrzeuge" steht nicht im Gesetzestext, wird nur gerne hineininterpretiert.

Dem ist definitiv nicht so. Das StVA des Nachbarkreises zeigte bislang jeden an, der ein HU abgelaufenes abgemeldet hat. Sogar dann, wenn z.B. ein Motorrad lange HU abgelaufen war, der neue Besitzer die HU gemacht hat und das Krad am selbem Tage umgemeldet hat.

Das einzige was die Vorführpflicht aussetzt ist der Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO, wenn sich das Fahrzeug z.B. im Ausland befindet. Dann muß bei der Rückkehr nach Deutschland die HU an der erstmöglichen Orüfstelle nachgeholt werden. Wird man auf dem Weg "erwischt" und kann nachweisen, dass das Fahrzeug im ausland war (Zweitwohnsitz, Sommerresidenz), dann greift der Bussgeldkatalog nicht. ansonsten ist es egal, ob Du das afhrzeug auf Privatgelände, in der Garage oder in den Keller stellst. Wenn Du es gefahrlos zum TÜV/DEKRA brinen willst, dann stell es auf einen anhänger und schraube die Kennzeichen ab, das ist zwar dan trotzdem noch abgelaufen, aber es merkt keiner.

Wenn der Parkplatz als öffentliches Gebiet gekennzeichnet ist, also dort die StVO gilt, dann ist alles rechtens so. Ansonsten gilt: Privatgelände ist Privatbesitz >> da kann ich hinstellen was ich will und wie alt und ungeprüft es auch immer sein mag

Du kannst dein Fahrzeug auf deinem Grundstück abstellen, aber ohne Nummernschild.

. Irgendwann bekommst du aber ein Problem mit dem Ordnungsamt ( ungenehmigte Abfallentsorgung )

@JohannesJ54

du kannst es auch mit Nummernschild abstellen, da gibt es keine Regelung.

Das ist nicht richtig, bei eine Fahrzeug, das ein eigenes amtl, Kennzeichen führen muß und HU pflichtig ist, greift der §29 StVZO und der greift auch auf Privatgelände oder in der Garage, solange das Fahrzeug zugelassen ist und sich im Geltungsbereich der StVZO befindet ist es der HU vorzuführen. Nur die Verbringung ins Ausland setzt die Vorführpflicht aus.

Siehe §29 StVZO:

Mit einem abgelemdeten FAhrzeug ist das anders, da heißt es nur, d Rest siehe meine Antwort

Ist es überhaupt rechtens Punkte und eine Geldstrafe für einen abgelaufenen Anhänger zu bekommen der nur auf dem Privatparkplatz steht und nicht im öffentlichen Verkehr benutzt wurde?

Ja das ist rechtens, dabei ist es völlig egal wo das Fahrzeug / Anhänger steht, wenn die HU abgelaufen ist, ist diese abgelaufen und der Halter kann dafür belangt werden.

Eigentlich nicht. Aber das kann man bei der Polizei klären. Mir erging es mal mit einem Roller mit abgelaufenen Versicherungszeichen so. Nach einem kurzen Gespräch und einem Beweisfoto des Schildes "Privatparkplatz" wurde die Sache zurückgenommen.

Das sind zwei grundlegend verschiedene Sachen. Der Roller ist zulassungsfrei aber versicherungspflichtig, der unterliegt nicht der HU Pflicht nach §29 StVZO, darum ist es nur ein Verstoß gegen das Versciherungspflichtgesetz und das greift nur, wenn man den zulassungsfreien Roller im öffentlichen Verkehrsraum betreibt. Bei Fahrzeug, das ein eigenes amtl, Kennzeichen führen muß und HU pflichtig ist, greift der §29 StVZO und der greift auch auf Privatgelände oder in der Garage, solange das Fahrzeug zugelassen ist und sich im Geltungsbereich der StVZO befindet. Nur die Verbringung ins Ausland setzt die Vorführpflicht aus.

Nein es ist nicht zulässig, auf meinem Privat Grundstück darf alles stehen ob mit oder ohne TÜV ob angemeldet oder nicht. Der Polizist wusste wohl nicht dass es Privatgrund ist. Legt bitte Einspruch ein und alles wird sich klären. Viel Erfolg.