Darf man prospekte aus fremden briefkasten rausnehmen?
oder in einen reinschauen? damit sind die kostenlosen werbematerialen gemeint die oft aus den briefkasten rausquellen.
11 Antworten
Na klar darf man das. Bedien dich ruhig der Besitzer wird schon nichts sagen. Ne Spaß bei Seite. Ist nicht man ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat! "Postraub"
haben wir hier keine juristen der einen klaren paragraph nennen kann???
Doch. Der Postraub fällt unter §278
§ 278 von was? StGB (Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse)? BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte)? HGB (Steuern)? SGB V (Arbeitsgemeinschaft)?
Was immer auch in anderer Leute Briefkasten ist, darf man nicht entnehmen. Ob ein Prospekt erwuenscht ist oder nicht, kann doch nur der Inhaber des Postkastens entscheiden. Manche Prospekte sind doch durchaus gewuenscht. Z. B. Pizza-Menues oder anderes. Ich z. B. wuensche die Angebotsprospekte, die wochentlich von den Supermaerkten der Umgebung verteilt werden. Also, anderer Leute Briefkasten ist Tabu.
Egal, was sich in einem Briefkasten, eines Anderen befindet, es ist sein Eigentum.
Du würdest ihm ja auch nicht die Prospekte, aus seiner Wohnung holen, oder?
LG: Christian
es geht nicht darum, ob es kostenlos ist, sondern wo es sich befindet.
LG: Christian
ich würde sagen nein, da der briefkasten, in dem sich die prospekte befinden, das eigentum bzw. des besitzers sind
ich finds nur interessant, die prospekze sind ja kostenlos und wenn es verboten ist gegen was verstoße ich? diebstahl? hausfriedenbruch :)?
wo du das erwänst, fällt mir grad ein das es auch verboten ist fremde mülltonnen zu durchsuchen.