Darf man Personen filmen und es dann ins Internet stellen wenn die Gesichter verpixelt sind?

5 Antworten

Keine Personen sind ungewollt einfach filmbar. Dies stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, und kann somit mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe auf Bewährung geahndet werden.

Gruß Ankreider

Die bloße Filmaufnahme erfordert nur in bestimmten Fällen eine Genehmigung des Aufgenommenen, z.B. wenn die Privatsphäre verletzt wird, was aber bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit meist nicht der Fall ist.

Das Persönlichkeitsrecht wird durch die ungenehmigte öffentliche Wiedergabe, manchmal auch durch die nichtöffentliche Weitergabe verletzt.

Wenn man die Person anderweitig erkennen oder auf ihre Identität schließen kann, reicht es auch nicht aus, das Gesicht zu verpixeln.

Ja halt ohne unveränderte stimmen

Ohne die Genehmigung dieser Personen ist das eine Persönlichkeitsrechtverletzung. Verpixelte Gesichter kann man schließlich auch wieder entschlüsseln

ordentlich verpixelte/geblurte Gesichter kann man nicht wieder "entschlüsseln". Man kann höchstens noch haarfarbe o. ä. erkennen, mehr nicht.

@Streamer

Alles was über ein Programm verschlüsselt (oder eben verpixelt) wird, kann auch wieder rückgängig gemacht werden

@DerHans

wie soll denn ein fertig gerendertes video noch information des gesichtes darunter enthalten?

Warum darf Rtl, Sat 1 und sonstige Sender dann das???

@BlackSide21

Das dürfen sie eben nicht. Sie zahlen dafür

Wenn du irgendwo langläufst und dich dabei filmst, kannst du ja schlecht jeden fragen, der da zufällig läuft. Wenn du aber bestimmte einzelne Leute filmst, solltest du sie schon fragen.

Ja darfst du