Darf man Personen filmen und es dann ins Internet stellen wenn die Gesichter verpixelt sind?
Darf ich in der Öffentlichkeit Personen filmen und es ins Internet stellen wenn die Gesichter aber nicht zu sehen sind also verpixelt sind?!?! Alle YouTuber und das Fernsehen macht das ja auch?
5 Antworten
Keine Personen sind ungewollt einfach filmbar. Dies stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, und kann somit mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe auf Bewährung geahndet werden.
Gruß Ankreider
Die bloße Filmaufnahme erfordert nur in bestimmten Fällen eine Genehmigung des Aufgenommenen, z.B. wenn die Privatsphäre verletzt wird, was aber bei Aufnahmen in der Öffentlichkeit meist nicht der Fall ist.
Das Persönlichkeitsrecht wird durch die ungenehmigte öffentliche Wiedergabe, manchmal auch durch die nichtöffentliche Weitergabe verletzt.
Wenn man die Person anderweitig erkennen oder auf ihre Identität schließen kann, reicht es auch nicht aus, das Gesicht zu verpixeln.
Ja halt ohne unveränderte stimmen
Ohne die Genehmigung dieser Personen ist das eine Persönlichkeitsrechtverletzung. Verpixelte Gesichter kann man schließlich auch wieder entschlüsseln
Warum darf Rtl, Sat 1 und sonstige Sender dann das???
Das dürfen sie eben nicht. Sie zahlen dafür
Wenn du irgendwo langläufst und dich dabei filmst, kannst du ja schlecht jeden fragen, der da zufällig läuft. Wenn du aber bestimmte einzelne Leute filmst, solltest du sie schon fragen.
Ja darfst du
ordentlich verpixelte/geblurte Gesichter kann man nicht wieder "entschlüsseln". Man kann höchstens noch haarfarbe o. ä. erkennen, mehr nicht.