Darf man nicht um den Block fahren? (Polizei Verwarnung)

14 Antworten

Hallo DerHartii,

unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.

Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Unn%C3%BCtzes_Hin-_und_Herfahren

Das hättest du selbst auch leicht ergoogeln können :))

Allerdings steht in dem Paragrafen nur etwas von "Fahrzeugen", allerdings wird die Polizei bei einem Radfahrer, der immer um den Häuserblock fährt, wohl nix sagen. Vielleicht auch, weil das Fahrrad wenig/keinen Lärm macht!

Hast also Glück gehabt, dass du mit einer mündlichen Ermahnung davon gekommen bist!

Liebe Grüße

ichausstuggi

allerdings wird die Polizei bei einem Radfahrer, der immer um den Häuserblock fährt, wohl nix sagen. Vielleicht auch, weil das Fahrrad wenig/keinen Lärm macht!

Vielleicht auch, weil Fahrrad fahren ein anerkannter Sport und Freizeitvertreib ist, aber für Motorfahrzeuge wie z.B. Autos oder auch Quads muss man dafür auf eine vorgesehene Rennstrecke

Sie haben mir gesagt das man das nicht darf und ich das unterlassen soll. leben wir nicht in einem freien Land? und warum darf man nicht um den Block fahren um sein neues Fahrzeug zu testen?

Dies betrifft den Umwelt- Lärmschutz und ist in der StVO §30 Abs.1 letzter Satz geregelt.
Dort steht: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden"
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Und da ein Quad doch ziemlich laut sein kann, ist diese OWi wenn Du 5 Runden um den Block fährst recht schnell erfüllt.
Deine Freiheit endet in einem "freien" Land dort, wenn Du andere durch vermeidbaren Lärm belästigst.

Zu dem Leben im freien Land gehört auch, dass man die Rechte Anderer respektiert und nicht unnötig Lärm und Abgase produziert.

Wenn Du nicht gerade zu schnell gefahren bist weiß ich nicht, was die dagegen haben. Vielleicht macht es zu viel Lärm und der belästigt die Bewohner ?