Darf man neben einem Vollzeitjob auch Minijob ausüben, wenn genug Zeit ist?

10 Antworten

In der Regel schon. Allerdings muss das bei vielen Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber der Vollzeitstelle angesprochen werden. Steht zumindest oftmals im Vertrag.

Allerdings dürfte dieser nur widersprechen, wenn du z.B. bei der Konkurrenz arbeiten möchtest und dort ggf. Firmengeheumnisse Preis geben möchtest.

Nach dem ArgB darfst du sofern du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast nur 1 Minijob haben.

Hast du nur Minijobs, darfst du so viele haben wie du willst, jedoch darf monatlich in Summe nur 450€ ausgezahlt werden, da sonst Abgaben anfallen.

Hole dir die Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Dann dürfte es unter Einhaltung des Arbeitzeitschutzgesetzes keine Probleme geben.

Natürlich ja, aber manchmal ist die Genehmigung des Hauptarbeitgebers erforderlich- Arbeitsvertrag prüfen


Ja ist kein Problem aber würde an deiner Stelle trotzdem deinen Chef fragen