darf man nach 22 Uhr noch duschen und darf man ab 6 Uhr früh Wäsche waschen?
das Gebäude in dem ich lebe ist sehr hellhörig.
Meine Nachbarn sind eigentlich relativ umgänglich. Aber alle sind irgendwie doch etwas geräuschempfindlich. Sie sind was ihre Ruhezeiten betrifft leider sehr kompromisslos, obwohl ich mit ihnen schon oft gesprochen habe.
Meine Zeit, die mir zur Verfügung steht, ist sehr knapp bemessen.
Und wenn ich die Frage anders stellen würde: bis wann darf ich abends Wäsche waschen und auch duschen? Können die Nachbarn mich dann noch einmal deswegen anzeigen?
7 Antworten
Hallo, du darfst ohne Problem nach 22 Uhr ... und auch die ganze Nacht durch, Duschen oder Baden! Und du darfst auch ab 6 Uhr Wäsche waschen.
Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der
Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landgericht (LG
Köln 1 S 304/96) die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin
zurück.
Also, viel Spass beim Duschen und Wäsche waschen am WE ;-)))
Das ist ein Einzelfall. Vielleicht lebten die Streithähne in einer Wellblechhütte oder in einer Gartenlaube! Wer weiß?
Vom gesetz her darfst du nach 22 Uhr duschen.
Allerdings wenn das haus so gebaut ist das Nachbarn das hören ist es für den Hausfrieden nicht angebracht. Man muss ja nicht alles machen nur weil man es darf.
Du gehst dann also als verschwitzter Schichtarbeiter dreckig und stinkend ins Bett, ja!?
Oder man ist arbeitslos Schläft bis 16 Uhr und geht dan in der Nacht Duschen.
Gibt viele gründe nachts zu duschen einige sind angebracht andere nicht.
Natürlich :) Lg hadoouken
Man darf zu jeder Zeit duschen, auch mitten in der Nacht. Ein Köllner Gericht wies eine fristlose Kündigung deswegen ab und meinte, eine Klausel, um dies zu verbieten, wäre im Mietvertrag illegal, da es gegen das AGB-Gesetz verstösst.
Dagegen hat ein Amtsgericht in Rottenburg entschieden, dass es während der Nachtruhe verboten werden kann.
Für das Waschen dürfte das Verbot ebenso gelten. Ob waschen in der Nacht erlaubt ist, ist dann eher fraglich, da es auch nicht unbedingt notwendig ist.
das ist total interessant. :)
Weißt Du zufällig welches dieser beiden Urteile wirklich ausschlaggebend ist?
Wäre mir total wichtig, es zu wissen.
ich meine, die Gerichtsurteile sind ja beide ausschlaggebend. Aber nach welchem kann ich mich denn wirklich richten?
Kommt darauf an, wo und wie du lebst. Im schlimmsten Fall würdest du in einen Rechtsstreit geraten, doch eines ist klar: Auch das zweite Gericht hat das Verbot nur anerkannt, da es im Vertrag so geschrieben war, ein allgemeines Verbot lässt sich wohl also nicht ableiten.
Also ich lebe in Berlin zur Miete.
OK, Du meinst, dass das zweite Gericht das Verbot nur anerkannt hat, da es im Mietvertrag stand?
Dann ist ein allgemeines Verbot also gar nicht wirklich gegeben?
Tut mir Leid, dass ich soviel nachfrage. Aber Du kennst Dich gut darin aus. Die Antwort und Dein Kommentar hilft mir auf jeden Fall weiter. Deswegen muss ich noch ein paar Details dazu wissen :)
ich googel selbst noch einmal nach. Recht herzlichen Dank.
Ja genau, ein allgemeines Verbot kann hier nicht angenommen werden, Einzelregelungen für gewisse Bundesländer vorbehalten.
soweit kommts noch,
Kenne nur was, da war mal ein Urteil mit Sex in Zimmerlautstärke oder ähnlich
Ja, aber ein Gericht in Rottenburg hat ein Verbot für die Ruhezeiten zugelassen.