Darf man mit Standlicht und Nebelscheinwerfer in geschlossenen Ortschaften fahren?

7 Antworten

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Hallo Maylea,

dazu findet man folgendes:

§17(3) StVO (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Also wenn es kein Nebel, Schneefall oder Regen gibt, nein. Und kostet ein Verwarngeld, da es eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Dankeschön ;)

@Kasi

Es stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn mit Begrenzungslicht (so heißt es nämlich offiziell und nicht Standlicht) gefahren wird. Der § 17 Abs. 2 StVO gilt tatsächlich nur während der "Beleuchtungspflicht", bezieht sich also auf Abs. 1 des §17 (und der heißt sinngemäß: "Beleuchtungspflicht besteht ausschließlich während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...“).

Das bedeutet also, es ist o. k., nur mit Standlicht zu fahren. Aber nur, solange keine Beleuchtungspflicht (Dämmerung, Dunkelheit, ...) besteht. Insoweit ist die "hilfreichste" Antwort hier falsch...

@Coboldt

Moin, es ging ja um Standlicht und Nebelscheinwerfer. Dafür habe ich mal gelöhnt, in meinen unreifen Autofahrerjahren :-)

Eben weil sie nur zu benutzen sind wenn die Sicht entsprechend eingeschränkt ist. Nur um das Standlicht alleine ging es hier nicht.

Was für eine alte Antwort von mir. ^^

Hallo zusammen, nach dem ich Eure Antworten und Kommentare gelesen habe, möchte ich doch eingreifen. Fast jede Eurer Antworten ist bedingt richtig. In welcher Kombination die NS genutzt werden dürfen, ist jedoch unterschiedlich geregelt. Das hängt mit dem Einbau der NS zusammen. Sind diese weniger als 40cm von den äußeren Fahrzeugumrissen angebaut, dürfen die bei eingeschaltetem Standlicht eingeschaltet werden (können). Ist der Abstand von Außen gemessen größer als 40cm muss immer mit Abblendlicht gefahren werden. Das stellt sicher, dass die Fahrzeugumrisse von entgegen kommenden Verkehrsteilnehmern rechtzeitig richtig eingeschätzt werden können.Tagfahrlicht erübrigt sich ja, weil die Witterungs-verhältnisse dagegen sprechen. Sind die NS bereits vom Fahrzeughersteller eingebaut, ist die Bedienung eingerichtet, dass nur erlaubte Betriebsarten möglich sind. Nebelscheinwerfer dürfen zwar auch mit dem Fernlicht zusammen eingeschaltet sein, meist macht das aber keinen Sinn, da einen die Fernscheinwerfer bei Nebel oder starkem Schneefall selber blenden können. Abschließend das Nebelschlusslicht; wer schon mal hinter einem Fahrzeug her fahren musste, dessen Nebelschlusslicht trotz guter Sicht oder nur bei Regen / Starkregen eingeschaltet war, weiß, wie das blenden kann. Hier gilt,Das Nebelschlusslicht darf auschließiich bei Nebel mit einer Sicht von weniger als 50 Meter und nur ausserhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet werden. Wird es innerhalb geschlossener Ortschaft eingeschaltet, werden 40€ und 1 Punkt fällig (Altes Punktesystem). Vorsicht bei älteren PKW mit Anhängerzugvorrichtung und 7 Pol Steckersystem. Hier wurde gerne bei Wohnwagenbetrieb ein Pol für die Innenbeleuchtung des Wohnwagen auf Dauerplus gelegt. Da der Pol seit der Vorgschrift einer NS auch an Anhängern für diese genutzt werden muss, ist bei entsprechenden Anhängern das NS dauernd eingeschaltet. Da muss umgerüstet werden, weil so ein Betrieb in jedem Fall unzulässig ist. Euch allen immer eine sichere unfallfreie Fahrt, wünscht Carsten 1

ja und nein...

nein, wie xxxKASIxxx schon richtig geschrieben hat darfst du es nur bei extrem schlechter sicht unter 50m (von mir aus unter 100m). es muss übrigens nur streckenweise schlechte sicht sein, dann darfst du es übrigens auch zwischen den z.b. nebelbänken anlassen.

ja, allerdings auch nur bei schlechtem wetter. wenn bei deinem auto die entsprechenden abstände der lampen zur karosserie stimmen, dann darf man das abblendlicht ausschalten und nur mit standlicht und nebelscheinwerfern fahren.

kurz, unter bestimmten umständen ist es zuläsig ;-)

Standlicht NEIN. Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweite unter 50m,was in der Stadt wohl nie der Fall sein wird...

Nebelschlussleuchte unter 50 Metern ;)

@Kasi

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten. Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.

Quelle: Wiki

So, jetze :-D

@xxxKASIxxx: Asche auf mein Haupt... :-)

@schnitzelberger

Aber nen ganzen Eimer voll ;) Gute Reaktion, die meisten meckern gleich..schon allein dafür ein Däumchen.

@Kasi

Bin schon am schaufeln :-D

Ich hatte ja auch Unrecht, wozu meckern ;-)

@schnitzelberger

Du glaubst gar nicht was man hier so an Kommentaren bekommt, wenn man einen berechtigten Einwand hat. Trotz ;) dahinter und normalem Tonfall...

@Kasi

Hab ich auch schon festgestellt.... Aber es gibt eben doch ab und zu ein Licht am Ende des Tunnels, ohne dass es ein Zug ist :-D

@Kasi

Genau! Und warum sollten in der Stadt Sichtweiten unter 50m nicht möglich sein? Manche Menschen haben eine (un)logik...

nur bei starkem Nebel mit ganz wenig Sichtweite (Abblendlicht und Nebelscheinwerfer)