Darf man mit Fahrrad auf einer 2 spurigen bundesstraße (Schnellstraße) fahren?

11 Antworten

Wie schon beschrieben, darf man mit dem Fahrrad auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen nicht fahren. Zudem kann eine Straße noch für Fahrräder gesperrt sein (per Z254). Sonst ist es prinzipiell zulässig dort mit dem Rad zu fahren.
Mit Hilfe von Open Street Map kann man für viele Straßen auch sehen, ob sie eine Kraftfahrtstraße oder eine Autobahn sind.

ist sie mit einem schild (eckig, weißer pkw auf blauem gund, schild nummer 331) gekennzeichnet ist, darfst du dort nicht mit dem rad fahren, sonst schon. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Auf einer normalen Bundesstraße bzw. Landstraße darfst Du natürlich Fahrrad fahren. Nur wenn die als Autobahn oder Autostraße (blaues eckiges Schild mit weißem Auto) ausgeschildert ist, nicht. Natürlich auch dann nicht, wenn Fahrräder explizit verboten sind (weißes rundes Schild mit rotem Rand und schwarzem Fahrrad). Die Anzahl der Spuren ist dabei egal. Allerdings ist es nicht wirklich empfehlenswert, dort zu fahren, da die Autos da heizen dürfen, bis der Auspuff glüht.

Nein, mit dem Fahrrad erreichst Du nicht die nötige Mindestgeschwindigkeit!

Im Prinzip ja! Es sei denn, die Straße ist eindeutig als Kraftfahrstraße gekennzeichnet. Wie der Name schon sagt, dürfen diese nur von Kraftfahrzeugen, die mindestens 60 km/h fahren können, benutzt werden. Selbst wenn du ein Rennrad hast, das solche Geschwindigkeiten erreicht - Fahrräder gelten nicht als Kraftfahrzeuge.

Kraftfahrzeuge sind motorgetriebene und nicht schienengebundene Fahrzeuge. Auch die Straßenbahn ist daher kein Kraftfahrzeug im Sinne der StVO.