Darf man mit einer Mofa Baujahr 1989 schneller als 25 fahren?

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Die Regelung hat sich mehrmals geändert:

Kleinkrafträder ab BJ 2000 dürfen eine bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von 45 km/h erreichen.

Vor BJ 2000 beträgt die bbH 50 km/h

Und Kleinkrafträder, die vor dem 1.3.1992 in Betrieb genommen wurden UND vom ostdeutschen Hersteller Simson stammen, dürfen sogar 60 km/h fahren.

ABER:

Du hast keinen Führerschein, sondern nur eine Mofaprüfbescheinigung. Damit darfst Du all diese Kleinkrafträder - unabhängig vom Baujahr - nur fahren, wenn sie auf eine Geschwindigkeit von max. 25 km/h (idR +10% Toleranz) gedrosselt und zu Einsitzern umgebaut wurden.

Wenn Du jetzt auf einer ungedrosselten Maschine fährst, kannst Du wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach §21 StVG) bestraft werden. Konkret bedeutet das in den meisten Fällen Geldbuße oder Sozialstunden, dazu kommt ggfs. noch eine Sperre für den Erwerb des nächsten Führerscheins.

Nachdem dieses Fahrzeug wahrscheinlich nicht auf Dich zugelassen ist, sei noch darauf hingewiesen, daß sich der Halter durch das Zulassen des Fahrens gleichfalls strafbar macht.

Des weiteren wird bei einem Unfall die Versicherung zwar zahlen, dich (bzw. den Halter) aber bis zu einer Höhe von 5.000€ in Regress nehmen.

Nein, Du darfst mit Prüfbescheinigung nicht schneller als 25 km/h damit fahren. Und wenn das Fahrzeug als Mofa zugelassen / versichert ist, darf es auch nicht schneller fahren!

sie ist nicht gedrosselt und darfst nicht schneller fahren ,wenn du die polizei siehst solltest du langsamer fahren . wenn du einen roller hast und dieser auf 25km/h drosselst geht das ,aber nicht anders herum und kannst eine mofa nicht um die 50 fahren ,denn dann wäre es ja ein roller und hoffe es hilft dir .

Was du meinst sind Mofas und Krafträder aus der DDR-Zeit mit dem Baujahr vor 1992, die Dank Übernahmevereinbarung ihre alten Höchstgeschwindigkeiten beibehalten durften. Die mir bekannten Mofas von Simson, für die diese Vereinbarung gilt, haben eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Krafträder mit 50 ccm eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h...

...unabhängig davon, ob du was daran gemacht hast, oder nicht, darfst du nur 25 km/h schnell fahren - sonst gibt's Ärger!

Was du meinst sind Mofas und Krafträder aus der DDR-Zeit mit dem Baujahr vor 1992

nur Krafträder, keine Mofas

Nein darfst du nicht, du darfst 25km/h fahren und das wars. Es gibt z.B. die regelung das vor 1964 geborene Personen auch ohne Führerschein Mofa fahren dürfen, aber das hat ja nix mit dir zu tun.

. Es gibt z.B. die regelung das vor 1964 geborene Personen auch ohne Führerschein Mofa fahren dürfen,

erstens ist der Stichtag 01.04.1965 und zweitens gibt es keinen Führerschein fürs Mofa, sondern nur eine Prüfbescheinigung