Darf man mit dem Fahrrad auf die Schnellstraße bzw. Bundesstraße auf dem Standstreifen legal fahren?

8 Antworten

Den Begriff "Schnellstraße" gibts m.W. nach deutschem Recht nicht (und das ist ja das Entscheidende). Sowas heißt hier dann (glaube ich) "Kraftfahrstraße", ist mit einem weißen Auto auf blauem Grund gekennzeichnet und für Fahrräder verboten. Bundesstraßen sind nur dann verboten, wenn das Fahrrad durch ein Verbotsschild ausgeschlossen ist, was aber häufig geschieht.

Auf der Schnellstraße sicher nicht. Bei Bundesstraßen sollte ein Fahrradweg nebenher sein. Viele Bundesstraßen gehen auch durch Orte und Städte, da ist es möglich. Wenn die Bundesstr. aber jeweils 2 Spuren in jede Richtung hat und durch eine Leitplanke getrennt ist und man sieht keinen Fuß-oder fahrradweg, dann geht das fahhradfahren dorcht nicht.

Dein Fahrrad ist ein normales Verkehrsmittel. Du darfst auf Autobahnen nicht fahren, da dort die Mindestgeschwindigkeit 61 km/h beträgt (und es sowieso ziemlich gefährlich ist). Auf Bundesstraßen und Landstraßen darf man als Radfahrer fahren, solange kein Radfahrverbotsschild aufgestellt ist.

Schnellstraßen würde ich dir nicht empfehlen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt zwar glaube ich nur 100 km/h aber da es einer Autobahn sehr ähnelt würde ich es dir nicht empfehlen.

Ganz allgemein darf niemand auf dem Standstreifen fahren, auch kein Radfahrer. Er ist nunmal für Notfälle gedacht ;)

Mindestgeschwindigkeit? Dein Wort in Gottes Ohr bei Staus! Bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit heisst oder hiess das.

Auf einer Bundesstraße darfst Du mit dem Fahrrad fahren. Dabei ist es unerheblich, ob es einen Radweg gibt oder nicht. Einen Standstreifen hat eine Bundesstraße nicht, sondern einen Seitenstreifen. Den darfst Du als Radfahrer benutzen, musst es aber nicht. Wenn, dann aber bitte nur rechtsseitig.

Was ist eine "Schnellstraße"? So weit ich weiß, gibt es diesen Begriff im Verkehrsrecht gar nicht. Eventuell meinst Du eine Kraftfahrstraße. Da darfst Du nicht fahren.

Auf Strassen, welche entweder durch das Autobahnschild oder das Kraftfahrstrassenschild gekennzeichnet sind (beide blau) duerfen keine Fahrzeuge fahren, die nicht eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60KM/h erreichen koennen. Wenn keines der Schilder vorhanden ist und auch nicht das mit dem roten Kreis und dem durchgestrichenen Fahrrad, oder das "Nur Fussgaenger", steigt die Wahrscheinlichkeit, dass du radeln darfsts