Darf man mir Mahngebühren berechnen die nicht im Mietvertrag stehen?
Seit 9 Monaten habe ich bereits Schriftwechsel mit meinem Vermieter bezüglich der betriebskostenabrechnung 2013. Diese war nämlich von vorn bis hinten total falsch es wurde Heizung nach 50/50 abgerechnet, obwohl im Mietvertrag 70/30 steht. Es wurden hausmeisterkosten berechnet obwohl es keinen Hausmeister gibt (wir machen hier als Mieter alles selbst, ein Mieter tanzte aus der Reihe und sah nicht mehr ein sich an den hausmeisterkosten umsonst zu beteiligen und Schwups wollte Vermieter für den von den anderen Mietern kohle abzwacken). Soo nach langen briefen wurde sich endlich geeinigt und er bestand auf ein persönliches Gespräch, da waren wir uns einig, dass ich von den anderen beiden Parteien jeweils 20€ bekomme (ein Punkt auf der BKA war allgemeinstrom der zu hoch ausfiel, weil der hobbykeller eines Mieters auf allgemein lief und da ich diesen Raum noch nie benutzt habe, sehe ich nicht ein für seinen Spaß zu zahlen). Eine mietpartei zahlte nicht. Ich schrieb einen letzten Brief am 23.3.2015 - bis heute keine Antwort. Durch den Disput behielt ich knapp 57€ ein bis die sache geklärt ist. So anstatt auf mein schreiben mal einzugehen, wurde plötzlich per Brief an die offene Forderung erinnert mit einem Datum bis wann ich zahlen soll. Jetzt habe ich die faxen dicke und habe den Rest gezahlt. Jetzt ist Herr Vermieter noch so dreist und verlangt plötzlich (nach 9 Monaten) 5€ mahngebühr und 91cent Verzugszinsen! Nur wenn ich meinen Mietvertrag durch gehe, steht da lediglich wenn ich mit Miete in Rückstand gerate, fallen mahngebühren und Verzugszinsen an. Liege ich falsch wenn ich jetzt behaupte im Mietvertrag beziehen sich diese Gebühren lediglich auf Miete, jedoch nicht auf betriebskosten. Sprich, liege ich falsch wenn ich deswegen sage er ist gar nicht berechtigt diese zu verlangen??? Jetzt kam wieder eine sms ich hätte am 20.5. Eine Mahnung erhalten mit Androhung dieser kosten. Den Brief habe ich nicht erhalten. Darauf mein Vermieter das wäre ja nicht sein Problem wenn der Brief nicht ankommt. Ich hatte die Zahlung am 20.5 angewiesen, wurde von meiner Bank aber erst am 1.6. Durchgeführt. Der will jetzt das ich nachweise das ich am 20.5 gezahlt habe. Erst dann hätten sich die Kosten erledigt. Nachweisen ist aber schwierig weil ich ja die Überweisung per zettel bei der Bank eingeworfen habe. Was sagt ihr? Sorry wegen etwas mehr text
5 Antworten
Die Sache wird langsam komisch. Es ist etwas unverständlich, sich jetzt wegen 5,91 € mit dem Mieter zu verkrachen.
Ganz ehrlich, ich würde diese jetzt bezahlen, in den Mieterschutzbund eintreten und alle Abrechnungen dort kontrollieren lassen.
Dieses hätte schon längst in den 2 Jahren passieren können. Dann wäre es nicht zu einem jahrelangen Streit ausgeartet. So etwas bringt immer böses Blut für nichts und wieder nichts.
Auch in der Nebenkostenabrechnung gibt es eine Verjährungsfrist. Diese müsste schon abgelaufen sein. Aber dies würde ich auch sofort vom Mieterschutzbund prüfen lassen.
Wer redet denn von zwei Jahren???? Du weißt schon, dass die Abrechnung 2013 erst 2014 kommt. Ich rede jetzt von der Abrechnung 2013. Die kam im September 2014. Also nicht mal ein Jahr her. Und wie geschrieben habe ich jetzt einige Monate Schriftwechsel hinter mir. Und dieses verärgern hat eindeutig Vermieter angefangen. Ich bin nämlich die einzige im Haus der aufgefallen ist das fast alle abrechnungspunkte in der Abrechnung falsch sind. Antwort vom vermieter?: wir weisen alle Punkte zurück. Die Abrechnung stimmt. Da waren alle schon echt sauer. Im Nachhinein kam nämlich raus das er für den besagten Nachbarn einfach mal fast 200€ (von mir und 200 von einem anderen mieter) abkassieren wollte. Das ist auch in meinen Augen betrug!!! Also wenn dann fing der an zu ärgern. An den antworten merkte ich von Anfang an die Person spielt vermieter, hat aber null Ahnung. Erst als ich meine Reklamationen erläuterte lenkte man ein und es kam dann die Korrektur. Nach der Korrektur sagte ich dem Vermieter aber auch ich warte jetzt bis die anderen beiden Mieter die mit ihm abgesprochen Taler zwecks allgemeinstrom an mich zahlen.
Ich finde es eher schon nach dem ganzen selbst inzinierten Theater ziemlich dreist plötzlich auf solche Gebühren zu kommen obwohl die Abrechnung ja immer noch falsch ist und man auf meinen letzten Brief einfach nicht reagiert.
Mein Beitrag sollte kein Angriff sein, täte mir leid wenn dies so über gekommen ist. Leider kann man kein Tonfall lesen.
Aber noch einmal zu der Sache. Du hast zwar alles bezahlt, solltest aber trotzdem in den Mieterschutzbund eintreten. Meistens sind sowieso versteckte Kosten in Nebenkostenabrechnungen, die man selbst nicht erkennen kann.
Wenn Du Glück hast, bekommst Du die Kosten zurück, die Du dann mit der Miete verrechnen kannst.
Den Stress mit dem Vermieter würde ich vermeiden. Längere Schriftwechsel mit dem Vermieter würde ich auch vermeiden, denn jeder Brief mehr gibt mehr böses Blut. Meistens hat ein Brief vom Mieterschutzbund mehr Gewicht, als jedes unbedachte Wort des Mieters. Dann hättest Du auch Deine Ruhe und Dein Vermieter wird Dir nicht ewig auf der Matte liegen.
Ich habe Dir aber auch mal einen Link rausgesucht:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen-fuer-mieter/
Ich würde dieses Mahngebühren unter Vorbehalt zahlen. Dann im Zuge der Prüfung der NK-Abrechnung durch einen Fachmann prüfen lassen ob die Gebühren rechtens sind.
Sprich, liege ich falsch wenn ich deswegen sage er ist gar nicht berechtigt diese zu verlangen???
Sollte die Abrechnung fehlerhaft sein, warum soll man dann Mahngebühren zahlen?
MfG
Johnny
Sollte die Abrechnung fehlerhaft sein, warum soll man dann Mahngebühren zahlen?
Und genau deswegen würde ich definitiv nichts zahlen. Man mag über einige Einzelposten wie den Gemeinschaftsstrom noch diskutieren. Aber einen Hausmeister zu berechnen, obwohl gar kein Hausmeister engagiert ist und die Mietparteien die relevanten Arbeiten allsamt selbst erledigen ist schon böswillig falsch. Das könnte sogar je nach Konstellation schon fast in den strafrechtlichen Bereich heranragen (Betrug), denn sicher wird ein nicht existierender Hausmeister auch nie eine Rechnung gestellt haben. Das scheint hier also ein reiner Fantasieposten zu sein.
In so einem Fall kann man Nachbesserung verlangen und solange auch die Zahlung zurückhalten, ohne in Verzug zu geraten. Das BGB schützt einen hierbei.
Davon abgesehen darf hierbei kein Gewinn gemacht werden. Mahnkosten sind keine Strafzahlungen. Eine Mahngebühr umfasst lediglich die direkt entstehenden Kosten (Briefporto usw.). Als solche je nach Gericht zwischen 1€ und maximal 2,50€. Verzugszinsen wären maximal 5% über Basiszins.
Ich verstehe zum einen mal nicht, dass du erst Geld zurückbehälst wegen fehlerhafter Abrechnung, dann plötzlich aber doch bezahlst. Das ist unlogisch. Das ist ja quasi ein Anerkennen der vorhandenen Abrechnung. Dann dürfen natürlich auch Mahngebühren und Verzugszinsen gefordert werden, das muss nicht ausdrücklich im Vertrag stehen. War überhaupt eine Mahnung da? Ohne Mahnung gibt es nämlich auch keine Mahngebühr.
Und .. warum hast du gezahlt. Du kannst auch jetzt ncoh darauf hinweisen, dass bisher nicht einmal eine korrekte Abrechnung vorliegt, und nachfragen, wo dann die Mahngebühren herkommen.
Das ist ja quasi ein Anerkennen der vorhandenen Abrechnung
Nein, ist es nicht. Gemäß BGB sind ausschließlich schriftliche Schuldanerkenntnisse bindend.
Dann dürfen natürlich auch Mahngebühren und Verzugszinsen gefordert werden, das muss nicht ausdrücklich im Vertrag stehen.
Nein, darf es nicht, selbst wenn es eine Mahnung gab. Eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung muss man nicht bezahlen. Entsprechend kann man hier auch nie in Verzug geraten.
Anwalt, am besten schon vorgestern
Kostenlose Rechtsberatung durch virtuelle Unbekannte ist so sinnlos wie gefrorener Schaum
Jedenfalls ists sinnvoller als wildfremde Unbekannte im Internet zu fragen
Und wer bezahlt den Anwalt? Da ist das Geld im Mieterschutzbund deutlich besser angelegt und es ist deutlich günstiger.